Das Bundesamt für Justiz, das Bundesamt für Strassen zusammen mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden lancieren das Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID).
Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden erfolgreich die Theorieprüfung Kategorie B (Personenwagen) bestanden hat, kann den Lernfahrausweis neu auch elektronisch beziehen, teilt die Kantonskanzlei mit. Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) wird vom Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden (AR) ausgestellt und von den Lernfahrerinnen und Lernfahrern in einer elektronischen Brieftasche auf dem Smartphone aufbewahrt.
Wer den eLFA vorweisen will – zum Beispiel zu Beginn einer Fahrstunde oder in einer Verkehrskontrolle – kann dies via QR-Code tun. Anhand der übermittelten Daten können zum Beispiel Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt.
Ausbau des Pilotprojekts auf alle Fahrzeugkategorien und Kantone bis 2025 geplant
Der eLFA ist ein Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden lanciert. In Anwesenheit von Katrin Alder, Regierungsrätin des Kantons AR, und Lorenzo Cascioni, Vize-Direktor des ASTRA, wurde der eLFA an der gemeinsamen Medienkonferenz vom 3. Mai 2024 in Herisau (AR) vorgestellt.
Die für den eLFA erforderliche elektronische Brieftasche und die für den Betrieb notwendigen Informatiksysteme – wurden vom Bund, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter entwickelt. Sie basiert auf der Vertrauensinfrastruktur, die das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zur Verfügung stellt. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Vereinigung der Schweizerischen Verkehrsämter (asa) planen das Pilotprojekt im Jahr 2025 auf alle Fahrzeugkategorien und alle Kantone auszubauen.
eLFA als nächster Schritt in der Entwicklung der E-ID
In den Grundzügen wird die E-ID voraussichtlich wie der eLFA funktionieren. Mit dem eLFA sollen vor der Inbetriebnahme der E-ID verschiedene praktische Aspekte getestet werden können. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern, wie die Nutzerinnen und Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die Erfahrungen werden in die Produkteentwicklung einfliessen.
Damit setzt der Bund seine praktischen Versuche im Hinblick auf die Entwicklung der E-ID fort. Bereits im Jahr 2022 wurde der elektronische Personalausweis für Ange-stellte des Bundes getestet. Ausserdem können interessierte Behörden und Firmen seit März 2023 in einer vom Bund zur Verfügung gestellten Testumgebung mit der Technologie der geplanten Vertrauensinfrastruktur Erfahrungen sammeln.
Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das E-ID-Gesetz wurde am 19. März 2024 vom Nationalrat verabschiedet; zurzeit wird es vom Ständerat beraten. Es ist vorgesehen, dass die E-ID gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen E-ID-Gesetzes ausgestellt wird; dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein. Für die E-ID wird eine Vertrauensinfrastruktur aufgebaut, die es Behörden und Privaten erlaubt, weitere elektronische Nachweise – zum Beispiel den eLFA – auszustellen.
(Bild: Archiv)
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