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Fall Hefenhofen

Fehleinschätzungen, Fehlentscheide und Versäumnisse

Die unabhängige Untersuchungskommission unter der Leitung von Hanspeter Uster hat den Schlussbericht zum Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Fall Hefenhofen vorgelegt. Dabei spart sie nicht mit Kritik.

Staatskanzlei Thurgau am 31. Oktober 2018

Zur Erinnerung: Von April bis Juli 2017 hat eine ehemalige Mitarbeiterin von U.K. die miserablen Zustände auf seinem Hof in Hefenhofen mit Fotos dokumentiert. Die Geschichte ging unter dem Titel «Der Pferdequäler von Hefenhofen» durch die Medien.

Nun liegt der Untersuchungsbericht zum Fall Hefenhofen vor.

Es sei das Verdienst der Untersuchungskommission, dass sie die Abläufe und Prozesse des Falls Hefenhofen kritisch hinterfragt und ausgeleuchtet habe, hält der Regierungsrat fest.

Es sei zu Fehleinschätzungen, Fehlentscheiden und Versäumnissen bei verschiedenen Behörden gekommen.

Die Schuld könne jedoch nicht einem Amt oder einer Person angelastet werden. Basierend auf dem Untersuchungsbericht will der Regierungsrat organisatorische und strukturelle Verbesserungen umsetzen, um zu verhindern, dass sich ein Fall von diesem Ausmass wiederholt.

Der Regierungsrat bedankt sich bei der Untersuchungskommission für den umfassenden Bericht zum Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Fall des Tierhalters U.K. Der Kommission unter der Leitung von Hanspeter Uster sei es gelungen, diesen komplexen und langjährigen Fall aufzuarbeiten und in kompakter Form die wesentlichen Ereignisse zusammenzufassen.

Der Regierungsrat betont, dass der Fall Hefenhofen in seiner Art aussergewöhnlich und einzigartig und dass er weder für den Kanton Thurgau noch für seine Bürgerinnen und Bürger repräsentativ sei.

«Die Behörden waren bei der Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften mehrmals überfordert. Es gab Fehleinschätzungen und Versäumnisse in verschiedenen Bereichen. Es wurde zu wenig koordiniert gearbeitet und oftmals gezögert, harte Entscheidungen durchzusetzen», sagte Regierungspräsidentin Cornelia Komposch an einer Medienkonferenz.

Sie hielt allerdings auch fest, dass die Behörden durch juristische Verfahren zeitlich, inhaltlich und rechtlich vielfach blockiert waren.

Dadurch konnte sich U.K. den behördlichen Anordnungen teilweise entziehen. Die Behörden schritten gegen ihn jedoch nicht mit letzter Konsequenz ein. Sicherheitsbedenken sowie rechtliche, soziale und finanzielle Überlegungen waren dafür ausschlaggebend.

«Fehler oder Versäumnisse geschahen weder vorsätzlich noch mutwillig», erklärte Regierungspräsidentin Cornelia Komposch. Vielmehr seien sie eine Folge der besonderen Situation gewesen. Deshalb und weil auch der Untersuchungsbericht nicht ein Amt oder eine Person als Hauptschuldigen oder Hauptschuldige bezeichne, fasse der Regierungsrat keine personellen Konsequenzen ins Auge.

Vielmehr lege er sein Hauptaugenmerk auf organisatorische und strukturelle Anpassungen. Sie sollen verhindern, dass sich ein Fall von diesem Ausmass im Kanton Thurgau wiederholt. Dazu seien in den Departementen und Ämtern Verbesserungen in der Fallführung, Zusammenarbeit, Beratung und Unterstützung notwendig.

Konkret sollen künftig die Departementschefinnen und -chefs den Regierungsrat über besondere Fälle frühzeitig und regelmässig informieren. Komplexe Fälle sollen dadurch in einem frühen Stadium erkannt, interdepartemental bearbeitet und gelöst werden.

Entsprechende, fallweise gebildete Gremien sollen über eine klare Führung mit den entsprechenden Kompetenzen verfügen. Im Weiteren sollen Ämter bei Bedarf gezielt und rasch Unterstützung von internen oder externen Fachkräften bekommen.

Das Veterinäramt erhielt bereits eine juristische Unterstützung, deren Pensum auf das kommende Jahr weiter erhöht und im Stellenplan fixiert wird. Schliesslich sollen die Polizei und die Staatsanwaltschaft bezüglich der Tierschutzgesetzgebung sensibilisiert und vertieft ausgebildet werden.

Nebst diesen Massnahmen wird der Regierungsrat die im Untersuchungsbericht aufgeführten Empfehlungen weiter prüfen und zusätzliche Massnahmen davon ableiten.

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