Die FDP Thurgau bezieht Stellung zum Bericht der Untersuchungskommission im Fall Hefenhofen.
Die FDP des Kantons Thurgau dankt der unabhängigen Untersuchungskommission unter der Leitung von Hanspeter Uster in einer Stellungnahme für die Ausarbeitung ihres Schlussberichts zum Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Fall Hefenhofen.
Die umfassende Berichterstattung der achtköpfigen Experten-Kommission könne noch nicht vollends gewürdigt und kommentiert werden. Hierfür sei aufgrund der Fülle von Daten und Fakten eine allseits vertiefte Analyse und Reflektion nötig.
Die FDP werde die von der Kommission erarbeiteten Ergebnisse und Reformvorschläge deshalb möglichst zeitnah intensiv beraten und bewerten sowie allfällige politische Forderungen prüfen.
Der Kanton habe aber in jedem Fall und zu jeder Zeit die Aufgabe, die Tierschutzgesetzgebung gegenüber jeder Person konsequent anzuwenden und durchzusetzen. «Und zwar unabhängig davon, wie uneinsichtig, renitent und gewaltbereit ein Tierhalter sich verhält. Die FDP wird sich hierfür mit Nachdruck einsetzen. Ein Fall U.K. darf sich nicht wiederholen», so die FDP Thurgau.
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