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Förderbeitrag wird halbiert

Förderung von Photovoltaik-Anlagen sinkt per 2025

Per 1. Januar 2025 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen halbiert. Für Anlagen, die nur einen Teil der möglichen Dachfläche belegen, wird die Förderung aufgehoben. Wer bis zum 31. Dezember 2024 ein Bauprojekt beim Amt für Baubewilligungen einreicht, erhält noch den ganzen Förderbeitrag.

Die Ostschweiz am 20. Juni 2024

Seit Januar 2021 fördert der Energiefonds kleine und mittlere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 2 und weniger als 100 kW Leistung. Der Förderbetrag entspricht dem Leistungsbeitrag der Einmalvergütung des Bundes für kleine PV-Anlagen (KLEIV). Für PV-Anlagen in Kombination mit einer Dachbegrünung wird ein Zusatzbeitrag von 20 Prozent des Leistungsbeitrags bezahlt, teilt die Stadt St.Gallen mit.

Nachfrage von PV-Anlagen steigt

Die Nachfrage von PV-Anlagen stieg in erster Linie wegen den hohen Strompreisen, aber auch aufgrund der attraktiven Förderung massiv. Im Jahr 2022 stieg der Zubau aufgrund von Kapazitätsengpässen weniger stark an und das Zubauziel des Energiekonzepts 2050 von 4,5 MW wurde nicht ganz erreicht (+4,1 MW). Im Jahr 2023 wurde das Ziel mit über 8 MW deutlich übertroffen.

Photovoltaik

Installierte Photovoltaik-Leistung auf Stadtgebiet.

Fördervolumen hat stark zugenommen

Bis Ende 2023 wurden rund 380 PV-Anlagen mit total ca. CHF 2,7 Mio. gefördert. Die Förderbeträge haben sich von CHF 0,45 Mio. im Jahr 2021 auf 0,9 Mio. im Jahr 2022 verdoppelt. Im Jahr 2023 wurden mit CHF 1,4 Mio. nochmals über 50 Prozent mehr ausbezahlt als im Vorjahr. Im ersten Quartal 2024 wurden bereits CHF 0,6 Mio. an Förderbeitragen für 70 PV-Anlagen ausbezahlt. Hochgerechnet auf das ganze Jahr ist mit einem Förderbetrag von über CHF 2 Mio. auszugehen. Der Energiefonds weist einen jährlichen Gesamtertrag von rund CHF 3,8 Mio. auf. Der Fondsbestand betrug Ende 2023 CHF 2.9 Mio.

PV-Anlagen sind wirtschaftlich

Die Amortisationszeit von PV-Anlagen liegt zu den heutigen, jedoch für die Zukunft nicht voraussehbaren, Strompreisen und Rückliefertarifen und mit dem Förderbeitrag des Bundes bei zwischen 10 und 15 Jahren. PV-Anlagen sind somit bei einer Lebensdauer von 25 Jahren wirtschaftlich. Daher wird der Förderbetrag für PV-Anlagen per 1. Januar 2025 auf die Hälfte reduziert, bzw. für eigenverbrauchsoptimierte Anlagen aufgehoben (Photovoltaikanlagen gelten als «eigenverbrauchsoptimiert», wenn zum Zweck der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit nur ein Teil der für die PV-Anlage vorgesehene Dachfläche mit PV-Modulen belegt wird).

Übergangslösung für Anlagen, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden

PV-Anlagen können erst nach der Inbetriebnahme zur Förderung angemeldet werden. Je nach Anlage, Verfügbarkeit des Materials und der personellen Ressourcen, kann die Realisierung mehrere Monate dauern. Daher gibt es eine Übergangslösung. St.Gallerinnen und St.Galler, die im Jahr 2024 eine PV-Anlage planen, und bis zum 31. Dezember 2024 ein Bauprojekt beim Amt für Baubewilligungen einreichen (mit dem Formular für Solaranlagen), erhalten eine Zusage für 100 Prozent des Förderbeitrages, auch wenn die Anlage erst im Jahr 2025 bewilligt oder in Betrieb genommen wird. Die Auszahlung des Förderbeitrages erfolgt nach Inbetriebnahme der PV-Anlage. Weitere Auskünfte er-teilt die Dienststelle Umwelt und Energie, Tel. +41 71 224 56 76, umwelt.energie@stadt.sg.ch. Viele nützliche Informationen sind auch unter www.umwelt.stadt.sg.ch zu finden.

(Bilder: pd)

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