Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat sich am 25. August 2023 im Rahmen der regelmässigen Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone über die Situation im Asylbereich und die Unterbringung von Asylsuchenden ausgetauscht.
Die Kantone haben dem SEM rund 1800 Unterbringungsplätze gemeldet. Rund 600 Plätze wird das SEM rasch nutzen können. Weitere rund 1200 Plätze sind in Abklärung. Die Armee ihrerseits prüft, in welchem Umfang sie das SEM weiter unterstützen kann. Damit verfügt das Staatssekretariat für Migration (SEM) über einen grösseren Handlungsspielraum bei der Unterbringung von Asylsuchenden, für deren Erstaufnahme der Bund zuständig ist. Das gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen ist, vorzeitige Zuweisungen von Asylsuchenden an die Kantone zu vermeiden.
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), dankte den Vertreterinnen und Vertretern der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), des Schweizerischen Gemeindeverbands, des Städteverbands sowie dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) für die Bemühungen, dem Bund in einer bereits angespannten Situation zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Herausforderungen im Asylbereich gemeinsam bewältigt werden können.
Das SEM rechnet derzeit mit rund 28 000 Asylgesuchen im Jahr 2023, wobei mit einer tieferen Wahrscheinlichkeit auch rund 35 000 Gesuche möglich sind. Hinzu kommen insgesamt rund 20 000 bis 23 000 Geflüchtete aus der Ukraine mit Status S, für deren Erstaufnahme ebenfalls der Bund zuständig ist. Dem gegenüber stehen derzeit rund 6400 Unterbringungsplätze in den Bundesasylzentren sowie rund 3700 von der Armee zur Verfügung gestellte Unterbringungsplätze.
Mögliche Engpässe bei Unterbringung im Herbst
Das SEM geht davon aus, dass es im Herbst aufgrund dieser erhöhten Zahl von Asyl- und Schutzgesuchen zu Engpässen bei der Unterbringung kommen könnte. Ende April 2023 hatte der Bundesrat dem Parlament daher vorsorglich einen Kredit über 132,9 Millionen Franken für Erstellung und Betrieb von temporären Containeranlagen beantragt. Damit sollte die Unterbringung von Asylsuchenden in Einrichtungen des Bundes gewährleistet werden können.
Nachdem sich das Parlament in der Sommersession gegen den Kredit ausgesprochen hatte, bat das SEM die Kantone, zu eruieren, ob sie über geeignete Zivilschutzanlagen für die Unterbringung von Asylsuchenden verfügen, die sie dem Bund zur Verfügung stellen können. Bis zum 25. August 2023 meldeten die Kantone insgesamt rund 600 zusätzliche Unterbringungsplätze an, die rasch in Betrieb genommen werden können. Weitere rund 1200 Plätze sind in Abklärung. Die Armee ihrerseits prüft in welchem Umfang sie das SEM weiter unterstützen kann.
Damit verfügt das SEM über ungefähr 11 000 Unterbringungsplätze, was die Schwankungstauglichkeit erhöht. Trotzdem kann - je nach zeitlicher Verteilung der Gesuche und Profil der Asylsuchenden - die im Asylgesetz vorgesehene vorzeitige Zuweisung an die Kantone nicht ganz ausgeschlossen werden, um Spitzenbelastungen aufzufangen. Es sei das erklärte Ziel von Bund und Kantonen, vorzeitige Zuweisungen zu vermeiden, sagte Bundesrätin Baume-Schneider. Diese beeinträchtigten den Prozess der beschleunigten Asylverfahren und stellten die Kantone vor grosse Probleme.
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