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Neuer Rekordwert

Meldepflichtige Kurzaufenthalte erreichen Höchstwert im Kanton St.Gallen

Im vergangenen Jahr haben sich 45'000 Personen aus dem EU-/EFTA-Raum für einen meldepflichtigen Kurzaufenthalt im Kanton St.Gallen angemeldet. Das zeigt der Jahresbericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr des Staatssekretariats für Wirtschaft.

Die Ostschweiz am 11. Juni 2024

Im Jahr 2023 haben sich landesweit 280'348 meldepflichtige Kurzaufenthalter aus der EU/EFTA für einen Einsatz von maximal 90 Arbeitstagen in der Schweiz angemeldet, teilt die Staatskanzlei mit. Wie im Rest des Landes ist die Zahl auch im Kanton St.Gallen gestiegen. Im vergangenen Jahr kamen in allen Kategorien (Entsandte, Stellenantritte Schweiz und selbständige Dienstleistungserbringer) insgesamt rund 45'000 Personen (Vorjahr: 40'500 Personen) als Dienstleistungserbringer in den Kanton St.Gallen. Sie erbrachten zusammen 534'731 Erwerbstage (Vorjahr: 510'000 Erwerbstage). Damit wurde der bisherige Rekordwert aus dem Jahr 2019 deutlich übertroffen.

Kontrolltätigkeit des Amts für Wirtschaft und Arbeit

Bund und Kantone möchten verhindern, dass orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen erodieren sowie Wettbewerbsverzerrungen unter den Marktteilnehmenden auftreten, die aufgrund der Zuwanderung aus Arbeitsmärkten mit tieferem Lohnniveau entstehen könnten. Deshalb kontrolliert das Amt für Wirtschaft und Arbeit die Lohn- und Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Schweizer Löhne.

Im Jahr 2023 hat das Amt mehr Betriebs- und Personenkontrollen durchgeführt als noch im Vorjahr. Insgesamt wurden 639 in- und ausländische Betriebe (2022: 808) bzw. 1'508 Personen (2022: 1'387) auf Lohnverstösse respektive Scheinselbständigkeit überprüft. Dazu kamen 460 weitere Betriebskontrollen im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit (2022: 253).

Die Steigerung erklärt sich zum einen damit, dass die Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren mehr Hinweise aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden erhalten haben. Zum anderen hat das Amt im Jahr 2023 auch die Kontrollen bei Publikumsmessen und Märkten (u.a. OFFA, OLMA und Weihnachtsmärkte) erhöht und in Zusammenarbeit mit der Polizei beziehungsweise der Amtsstelle für Migrationsdelikte durchgeführt. Dort, wo diese Partnerorganisationen beigezogen wurden, betrafen die Prüfungen schwerpunktmässig den Erotikbereich sowie die Branchen Gastro und Bau.

Gesamthaft gesehen ergaben die Lohnkontrollen im Jahr 2023 Lohnunterbietungen bei 25 (2022: 56) ausländischen Firmen, die Angestellte zur Erbringung einer Dienstleistung vorübergehend in die Schweiz entsenden. Bei den kontrollierten Schweizer Arbeitgebern resultierten 10 Lohnunterbietungen (2022: 17).

Spezifische Branchenkontrollen

Jährlich führt das Amt für Wirtschaft und Arbeit vertiefte Kontrollen in einer oder mehreren Branchen durch, in denen eine erhöhte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte oder vermehrte Lohnunterbietungen festgestellt werden. Im Jahr 2023 wurden die Branchen «Detailhandel Bücher», «Treuhand und sonstige Finanzinstitute», «Gartenbau» sowie «Detailhandel Getränke» von der Tripartiten Kommission zu Fokusbranchen bestimmt und entsprechende Kontrollen durchgeführt. Für das Jahr 2024 liegt der Fokus auf den Branchen «Detailhandel Einrichtungs- und Haushaltartikel», «Ingenieurbüros», «Kosmetikinstitute/Nagelstudios» sowie «Detailhandel Floristik/Blumen».

(Bild: Symbolbild)

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