Gegen Ernst M. wird Anklage wegen Brandstiftung und versuchtem Betrug erhoben.
Im Fall des Grossbrandes auf dem Raduner-Areal in Horn wird jetzt Anklage gegen den Mann erhoben, der schon länger im Fokus der Ermittlungen stand: Ernst M. Damit kommt Bewegung in einen mehrere Jahre alten Fall.
In einem Schreiben mit Datum vom 4. April informiert die Staatsanwaltschaft Bischofszell diverse beteiligte Parteien, dass die Strafuntersuchung gegen Ernst M. abgeschlossen sei. Man beabsichtige nun, das Verfahren zur Anklage zu bringen. Ernst M. wird Brandstiftung sowie versuchter Betrug vorgeworfen.
Es geht um den Brand auf dem Raduner-Areal in Horn vom 3. August 2015, also vor bald vier Jahren. Das einstige Industrieareal war zu jenem Zeitpunkt von verschiedenen Mietern belegt. Ernst M., einer der Mieter, war früh in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Wenige Tage nach dem Brand unternahm er vergeblich einen Selbstmordversuch.
Einige Monate später wanderte M. in Untersuchungshaft. Aus dieser wurde er später wieder entlassen. Die Untersuchungsbehörden stellten damals fest, das heisse nicht, dass der Tatverdacht entkräftet wurde. Aber offenbar ging man davon aus, dass Ernst M. weder ein Fluchtrisiko war noch dass er in Freiheit etwas verschleiern könnte.
Seither war Ruhe eingekehrt nach aussen, was den Fall betraf. «Die Ostschweiz» hat das Schweigen im Walde vor wenigen Wochen thematisiert. Viele Beobachter, darunter vor allem die betroffenen Mieter von abgebrannten Flächen, hegten bereits die Befürchtung, die Untersuchungen könnten im Sand verlaufen.
Nun aber kommt es doch zu einem nächsten Schritt. Wie mehrere Quellen gegenüber unserer Zeitung bestätigen und schriftlich belegen, ist die Strafuntersuchung laut einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bischofszell inzwischen abgeschlossen. Man beabsichtige, das Verfahren zur Anklage zu bringen, heisst es darin.
Für die betroffenen Parteien bedeutet das, dass sie nun als Privatkläger allfällige Zivilforderungen einreichen können. Dafür haben sie 14 Tage Zeit.
Die Anklage wird auf Brandstiftung sowie versuchten Betrug lauten. Beim vorgeworfenen Betrug geht es um Versicherungsgeld, das hätte fliessen sollen.
Gegen Ernst M. wird Anklage wegen Brandstiftung und versuchtem Betrug erhoben.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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