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Nationale Wahlen 2023

Nach Fehlermeldungen richtet der Kanton Thurgau Appell an die Bevölkerung: «Kontrollieren Sie Ihre Wahlzettel»

In den vergangenen Tagen haben sich im Kanton Thurgau weitere Personen gemeldet, die unvollständige Wahlunterlagen erhalten haben. «Die Ostschweiz» weiss, welche Listen in den 44 bekannten Fällen fehlen.

Odilia Hiller am 03. Oktober 2023

Hinweis: Diese Meldung wurde am 3.10. um 17.17 Uhr aktualisiert und mit neuen Informationen ergänzt.

Manchmal passiert im Kanton Thurgau ein Durcheinander bei Wahlzetteln. Diesmal steckt aber wohl kein betrügerischer Ex-Stadtschreiber dahinter, der Wahlzettel der GLP zugunsten der SVP verschwinden lässt. So geschehen während der Stimmauszählung der kantonalen Wahlen im Jahr 2020. Das Urteil wegen Wahlfälschung gegen den Beschuldigten ist bundesgerichtlich bestätigt seit dem 25. August 2023.

Nun taucht neues Ungemach am Horizont der gelebten thurgauischen Demokratie auf. In den vergangenen Tagen haben sich im Kanton Thurgau verschiedene Personen gemeldet, die unvollständige Wahlunterlagen für die nationalen Wahlen vom 23. Oktober erhalten haben. Bei diesen fehlen folgende Listen, wie Kommunikationsleiter Markus Zahnd auf Anfrage von «Die Ostschweiz» bekanntgibt:

10 Evangelische Volkspartei - Hauptliste

11 GRÜNE Thurgau - Hauptliste

12 Die Mitte - Hauptliste

13 SP - Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften

14 SVP Schweizerische Volkspartei

15 GRÜNE Panther - Seniorenliste

16 Grünliberale - Stammliste

17 Jungsozialist_innen/JUSO

18 Junge Grüne Thurgau

19 Grünliberale - Senior

20 Grünliberale - Bezirk Arbon

21 Grünliberale - Bezirk Münchwilen

22 Grünliberale - Bezirk Frauenfeld

23 Grünliberale - Bezirk Weinfelden

24 Grünliberale - Bezirk Kreuzlingen

25 Die Junge Mitte - Region Thurtal

Damit zeigt sich: Die fehlenden Listen sind einigermassen fair verteilt. Die GLP trifft es ebenso wie die Hauptlisten der SVP, der Mitte oder der SP. Die FDP und Kleinparteien wie Massvoll oder Aufrecht Thurgau kommen hingegen ungeschoren davon.

Fehlerhafte Zusammenstellung der Druckbögen

Bevor nun dennoch Verschwörungstheorien von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ins Kraut schiessen, die davon ausgehen, dass der Staat sie übers Ohr haut: Der Grund hinter der Abwesenheit jeder Logik hinter dieser Verteilung liegt erstmal in den Druckbögen. «Bis jetzt ist immer der gleiche Fehler festgestellt worden», so Zahnd.

Und hier die technische Erklärung. Die Wahlzettelbroschüre für die Nationalratswahl umfasst 84 Seiten. Sie ist aus vier Bögen (Seitenpakete) zusammengesetzt: Bogen 1 – 2 – 3 – 4. Bei allen 44 fehlerhaften Broschüren findet sich der Bogen 3 doppelt, während der Bogen 4 fehlt. Dies führt dazu, dass gewisse Wahllisten doppelt enthalten sind, während andere Liste fehlen. «Beim Fehler handelt es sich also nicht um einen fehlerhaften Druck der Wahllisten, sondern er geht auf ein fehlerhaftes Zusammentragen der vier Druckbogen zurück», erklärt der Mediensprecher. «Wir schliessen aus, dass der Fehler absichtlich geschehen ist.»

Bisher vier Gemeinden betroffen

Die Staatskanzlei Thurgau bittet nun alle Stimmberechtigten, die Wahlzettelbroschüre zu kontrollieren und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Erste Abklärungen mit der Druckerei hätten ergeben, dass es sich mit «Blick auf die Gesamtauflage wohl um eine sehr geringe Anzahl Fälle» handle.

Vergangene Woche waren bei der Staatskanzlei Thurgau erste Meldungen von Stimmberechtigten eingegangen mit der Beanstandung, sie hätten für die Nationalratswahl vom 22. Oktober 2023 unvollständige Wahlunterlagen erhalten. Mittlerweile haben sich laut Staatskanzlei weitere Personen bei ihren Wohngemeinden gemeldet. Insgesamt sind derzeit 44 Fälle in den vier Politischen Gemeinden Hefenhofen, Fischingen, Gachnang und Hauptwil-Gottshaus bekannt (Stand: 3. Oktober 2023).

Die Staatskanzlei hat in Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Druckerei umgehend Abklärungen eingeleitet. Die betroffenen Wahlzettelbroschüren weisen einen Teil der Listen doppelt auf, Listen 10 bis und mit 25 hingegen fehlen. «Gleich nachdem wir erstmals von unvollständigen Wahlzettelbroschüren erfahren haben, hat die Staatskanzlei Abklärungen in der beauftragten Druckerei angeordnet. Auf diesem Weg konnte eruiert werden, wie der Fehler passiert sein muss», sagt der Kommunikationsverantwortliche.

Fehlerhafte Wahlzettelbroschüren werden ersetzt

Nach derzeitigem Wissensstand sei davon auszugehen, dass es sich mit Blick auf die Gesamtauflage (rund 190'000 Exemplare) insgesamt um eine sehr geringe Anzahl Fälle handle. Die Druckerei bedauere den Fehler.

Die Staatskanzlei bittet alle Stimmberechtigten, die Wahlzettelbroschüre zu kontrollieren und sich bei Unvollständigkeit bei ihrer Wohngemeinde zu melden. Die Gemeinden sind informiert und werden fehlerhafte Wahlzettelbroschüren ersetzen.

Diese müssen 36 vorgedruckte, fortlaufend nummerierte Wahlzettel (Nr. 1 bis 36) mit Listenbezeichnung sowie einen leeren Wahlzettel (leere Liste) enthalten. Zusätzlich zu dieser Medienmitteilung wird die Staatskanzlei in den kommenden Tagen einen Informationsflyer an sämtliche Haushalte im Thurgau verschicken.

Ein Schelm, wer denkt, dass es bei einem Überfluss an Wahllisten eventuell auch zu mehr Pannen kommt. Doch nun sind Thurgauerinnen und Thurgauer erstmal mit dem Zählen der Wahllisten beschäftigt.

(Screenshot: Die Ostschweiz)

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Autor/in
Odilia Hiller

Odilia Hiller aus St.Gallen war von August 2023 bis Juli 2024 Co-Chefredaktorin von «Die Ostschweiz». Frühere berufliche Stationen: St.Galler Tagblatt, NZZ, Universität St.Gallen.

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