Das Veterinäramt des Kantons Thurgau wird personell und strukturell neu aufgestellt. Künftig wird es fünf Vollzugsabteilungen geben und es wird ein regelmässiger Austausch mit anderen Behörden und Dritten sichergestellt.
Der Fall von über lange Zeit andauernder Tierquälerei auf einem Betrieb in Hefenhofen hat das Thurgauer Veterinäramt ins Scheinwerferlicht gezerrt.
Die Amtsleitung und die Funktion des Kantonstierarztes oder der Kantonstierärztin werden personell getrennt. Neuer Amtsleiter wird Robert Hess, die vakante Stelle des Kantonstierarztes oder der Kantonstierärztin wird demnächst ausgeschrieben. Das teilt die Thurgauer Staatskanzlei mit.
«In den vergangenen Monaten wurden im Veterinäramt des Kantons Thurgau neue Strukturen geschaffen und die Abläufe verbessert», heisst es dort weiter. Neu gliedert sich das Amt in fünf Vollzugsabteilungen, denen in der Regel ein Amtlicher Tierarzt oder eine Amtliche Tierärztin vorsteht. Ausserdem wurde ein regelmässiger Austausch mit anderen Behörden und Dritten eingeführt, wofür ebenfalls die nötigen Strukturen geschaffen wurden. Weiter ist vorgesehen, mit den Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft sowie dem Landwirtschaftsverband Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, so dass ein möglichst breit abgestellter Vollzug gewährleistet ist.
Die Reorganisation des Veterinäramts hat nun auch die personelle Trennung der Amtsleitung und des Fachvollzugs zur Folge. Damit werde eine kompetenz- und fachgerechte Amtsorganisation sichergestellt. Dieses Modell wurde bereits in den vergangenen Monaten gelebt und habe sich entsprechend bewährt. Robert Hess, seit April interimistischer Leiter des Amtes, wird per 1. Oktober 2020 zum ordentlichen Leiter des Veterinäramtes ernannt. Er trägt damit die Gesamtverantwortung für das Amt und wurde vom zuständigen Departementsvorsteher, Regierungsrat Walter Schönholzer, mit der Weiterführung des Reorganisationsprojekts beauftragt. Die Stelle des Kantonstierarztes oder der Kantonstierärztin wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Diese Person wird den fünf Vollzugsabteilungen in fachlichen Belangen vorstehen.
Die Regierung führt weiter aus: «Die tiefgreifende Reorganisation des Amtes, die auch die Schaffung moderner, vollzugstauglicher gesetzlicher Grundlagen beinhaltet, ist damit noch nicht abgeschlossen, das soll per Ende 2022 der Fall sein.» Dann wird durch den zuständigen Regierungsrat eine Standortbestimmung vorgenommen und es werden allfällige weitere Entscheide gefällt.
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