Zu den zahlreichen Spezialgemeinden unseres Kantons zählt die kleine Ortsgemeinde Grub.
Kürzlich wurde durch das Amt für Gemeinden die aufsichtsrechtliche Prüfung durchgeführt. Die im abschliessenden Bericht erwähnten Prüfungsfeststellungen waren für uns nachvollziehbar, korrekt aufgelistet, da der gesetzliche Rahmen zur Amtsführung für alle politischen Körperschaften auf Gemeindeebene, ohne Unterschied auf deren Grösse oder Zusammensetzung, einheitlich gilt. Ein Gesetzesrahmen, der unsere bescheidene Aufgabenerfüllung als Spezialgemeinde, zusehends erschwert.
Im aktuellen Revisions-Bericht des Amtes für Gemeinden wurde dargelegt, dass unsere, in einem solch geringem Umfang, geleistete Aufgabenerfüllung in der Rechtsform einer Ortsgemeinde nicht mehr zeitgemäss sind. Es wurden Lösungen mit der Integration in die politische Gemeinde, oder die Schaffung eines Vereins vorgeschlagen.
Aus der Sicht unseres Verwaltungsrats zeigt sich, dass der überdurchschnittlich steigende Verwaltungsaufwand kaum aus unserer beinahe unveränderten Aufgabenerfüllung wächst, sondern aus den stetig steigenden rechtlichen Vorgaben des Kantons resultiert.
«Würden wir in Weiterführung dieser Rechtsform zukünftig überhaupt noch Freiwillige finden, welche unseren bescheidenen Gesellschaftsauftrag, mit zunehmend unverhältnismässigem Verwaltungsaufwand meistern sollen? Müssen Spezialgemeinden mit bescheidenem, aber nicht minder wertvollem Gesellschaftsauftrag, zunehmende Hürden vom kantonalen Gesetzgeber bedingungslos akzeptieren? Sind solche Entwicklungen gewünscht, oder gibt es Bestrebungen dagegen?
Als Ratspräsident kann ich gewisse Entwicklungen nachvollziehen, erlaube ich mir als Vertreter der Bürgerschaft die Frage an unsere Regierungsvertreter: «Wäre es nicht im Sinne einer belebten Gesamtpolitik, diese auf den untersten Ebenen zu fördern, anstatt sie immer mehr zu verunmöglichen?»
Markus Bischof, Ratspräsident Ortsgemeinde Grub
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