Das Etikett auf dem Paket bliebt bei der Detonation unversehrt.
Ein Rückblick auf eine unserer ersten Ausgaben im Frühjahr 2018: Eine umfangreiche Chronologie zu einem der furchtbarsten Verbrechen in der Ostschweiz. Die Paketbombe von Buchs: Ein Drama in elf Kapiteln. Und mit der Suche nach Spuren von den Tätern nach der Haft.
Am 15. November 1996 detonierte in einer Wohnung in Buchs eine Paketbombe. Nadja S.* (13) starb, ihre Mutter Rosmarie S. (33) wurde schwer verletzt. Bis zur vollständigen Klärung des Verbrechens dauerte es über ein Jahr. Und das Ergebnis war erschütternd: Der eigene Vater war für den Tod von Nadja S. verantwortlich – aber sein eigentliches Ziel war seine Ex-Frau Rosmarie S. Der beauftragte Erbauer der Paketbombe, ein Absolvent der Hochschule Rapperswil, war so skrupellos wie genial. Und er hatte zuvor schon einmal getötet.
Kapitel 1: Die Bombe
Freitagmittag, 11. November 1996. Die 13-jährige Katja S. steht in der Wohnung ihrer Mutter in Buchs vor einem Paket, das laut Adressetikette von ihrer Grosstante stammt. Adressiert ist es an die Mutter, Rosmarie S. Es ist ein kleines, unauffälliges Paket. Die Mutter erlaubt Nadja, es zu öffnen. Das Paket explodiert. Mutter und Tochter werden schwer verletzt. Rettungskräfte bringen beide in ein Spital. Noch am gleichen Nachmittag verstirbt das Kind. Die Mutter überlebt.
Nur wenig später detoniert ein Sprengsatz in einem Verkaufsregal in der Migros-Filiale in Flawil. Glücklicherweise vor der Ladenöffnung um 13 Uhr. Verletzt wird niemand, der Sachschaden ist gross.
Das Etikett auf dem Paket bliebt bei der Detonation unversehrt.
Kapitel 2: Erste Ermittlungen
Am Tag nach den zwei Sprengstoffanschlägen gibt die Kantonspolizei St.Gallen erste Ermittlungsergebnisse bekannt. Was Täter und Motive angeht, steht noch nichts fest. Der Zustand von Rosmarie S. ist stabil. Was man weiss: Das Paket wurde vom Zustellbeamten kurz vor Mittag ausgeliefert. Da zu diesem Zeitpunkt niemand in der Wohnung war, deponierte er es im Briefkasten. Erste Gespräche mit der Mutter bringen Erschütterndes zutage. Ihr kam es seltsam vor, dass ihre Verwandte ein Paket geschickt hatte. Deshalb rief sie diese an, um nachzufragen. Die angebliche Versenderin erklärte ihr, dass sie nichts geschickt hatte. Noch während Rosmarie S. am Telefon war und bevor sie ihre Tochter warnen konnte, hatte Nadja S. das Paket geöffnet – mit tödlichen Folgen. Was ebenfalls bekannt wurde: Das Paket war beim Postamt Sargans aufgegeben worden. Umgehend wurden Zeugen gesucht: Hatte jemand gesehen, wie das Paket abgegeben worden war? Auch zum Fall in Flawil gab es erste Erkenntnisse. Der Sprengkörper war in einem Getränkeregal detoniert.
Kapitel 3: Erste Verhaftung
Nur zwei Tage nach der Tat meldete die Kantonspolizei St.Gallen, dass sie einen Tatverdächtigen in Untersuchungshaft genommen habe. Und zwar den Ex-Ehemann von Rosmarie S., Norbert S. (35). Es gebe Verdachtsmomente gegen ihn, «die derzeit überprüft und ausgewertet werden müssen.» Die Ermittler gingen nach Gesprächen mit der schwer verletzten Mutter davon aus, dass der Anschlag ihr gegolten hatte. Dafür sprach auch, dass das Paket an sie adressiert gewesen war. Im Vordergrund der Ermittlungen stehe «eine Täterschaft aus dem persönlichen Beziehungsumfeld der Verletzten.» Einen Tag später gab die Polizei bekannt, dass bei den Sprengkörpern in Buchs und Flawil unterschiedliche Materialien verwendet worden waren; diesbezüglich war kein Zusammenhang erkennbar.
Für Norbert S. war die Untersuchungshaft eine kurze Sache: Nach wenigen Tagen wurde er entlassen. Es herrsche keine Verdunkelungsgefahr mehr, hiess es. Gleichzeitig verbesserte sich der Gesundheitszustand von Rosmarie S., sie konnte die Intensivstation verlassen. Für die Öffentlichkeit wuchs die Ungewissheit: Wenn nicht der Ex-Mann, wer war es dann? Für die Polizei blieb Norbert S. aber im Fokus der Ermittlungen, wenn auch nicht in Haft. Nach fünf Tagen blieb den Behörden nichts anderes übrig, als ihn freizulassen, da keine neuen Verdachtsmomente aufgetaucht waren.
Nach der U-Haft posierte Norbert S. am Grab seiner Tochter. (Bildausriss: Schweizer Illustrierte)
Kapitel 4: Die Medien-Tour
Wer erwartet hatte, dass sich Norbert S. nach der U-Haft zurückziehen würde, sah sich getäuscht. Er empfing die Medien, die ihn befragen wollten, mit offenen Armen. Allerdings forderte er Geld für Auskünfte über den Tod seiner eigenen Tochter. Und er betonte seine Unschuld. In der «Schweizer Illustrierten» sprach der Mann, der inzwischen in Felsberg (GR) lebte, von seiner «Kampfscheidung», von hohen Alimenten, von wenigen Stunden, in denen er seine Tochter jeweils sehen dürfe. Er sei verbittert, aber nie zu einer solchen Tat fähig. Norbert S. präsentierte seine eigenen Theorien zum Verbrechen: Er habe seine Frau verlassen, weil sie ständig fremdgegangen sei. Die Bombe könne von einem verschmähten Liebhaber oder einer betrogenen Ehefrau stammen. Brav protokollierte die Journalistin, wie Norbert S. Schnee vom Grab seiner Tochter schaufelt. Dort liess er sich sogar fotografieren, zwei Wochen nach ihrem Tod. Und die Autorin des Artikels schilderte, wie ihm am Ende des Gesprächs Tränen in die Augen stiegen.
Die Handgranate, welche die Explosion auslöste.
Kapitel 5: Details zur Bombe
25'000 Franken: Diese Belohnung setzt die Kantonspolizei St.Gallen für Hinweise auf den Sprengstoffanschlag aus. In der Zwischenzeit wurden die spurenkundlichen Ermittlungen abgeschlossen. Bei der Paketbombe in Buchs wurde eine Splitterhandgranate verwendet. Sie stammte aus dem ehemaligen Jugoslawien. Dem Paket beigelegt wurde weiteres splitterndes Material. Die Schachtel mit dem Aufdruck «Koyo Bearings» war in braunes Packpapier eingewickelt. Die Polizei mutmasste in einer späteren Mitteilung, dass das Paket möglicherweise nicht vom Bombenbauer selbst zur Post gebracht wurde, sondern von einem Unwissenden, der das als Gefälligkeit erledigte. Man hoffte auf einen entsprechenden Hinweis.
Kapitel 6: Festnahmen
Am 18. Januar 1998 um 10.30 Uhr gibt die Kantonspolizei St.Gallen bekannt, dass es im Zusammenhang mit dem Paketbombenanschlag zu Festnahmen in den Kantonen St.Gallen und Zürich gekommen sei. Die Formulierung war unmissverständlich: Es ging um mehrere Personen. Weitere Details wollte man aus ermittlungstaktischen Gründen nicht preisgeben. Schon am Tag darauf fand eine Pressekonferenz statt, in der das nachgeholt wurde.
Kapitel 7: Das Grauen erhält Gesichter
Die Kantonspolizei präsentierte am 19. Januar 1998 Angaben zu den Verhafteten. Es handelte sich um den Maschinenbauer Martin G. (30) und um Martin S. (30), den Onkel des getöteten Mädchens, den Bruder von Norbert S. Dessen Freund Martin G. hatte die Paketbombe gebaut und zur Post gebracht, der Onkel sei «an der Tat mitbeteiligt gewesen». Der Ermittlungserfolg war durch einen Zufall entstanden. In einem Waldstück bei Bollingen nahe Rapperswil war eine Sporttasche gefunden wurden, in der sich Unterlagen über den Umgang mit Sprengstoff befanden sowie Waffen. Gewisse Hinweise in der Tasche enthielten auch Hinweise auf die Familie von Norbert S. Diese Tasche führte auf die Spur von Martin G. Es wird angenommen, dass er sie unter Druck zu entsorgen versucht hatte; er hatte mitgekriegt, dass in diesem Fall Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden. Martin G. war wiederum eng mit Martin S. befreundet.
Kapitel 8: Vater erneut in U-Haft
Nachdem er den Medienrummel ausgekostet hatte, wurde es für Norbert S., den Vater des Opfers, wieder ungemütlich. Er wurde am 22. Januar 1998 von Neuem in Untersuchungshaft gesetzt. Rund eine Woche später war klar: Zu recht. Das Bild verdichtete sich immer mehr. Norbert S. hatte den Anstoss zum Bau der Paketbombe gegeben. Sein Bruder Martin S. hatte daraufhin Martin G. den konkreten Auftrag gegeben, das zu tun. Das Bild wurde vervollständigt durch einen vierten Mittäter, Angelo R. Er hatte die Handgranate geliefert.
In einem solchen Karton war die Bombe untergebracht.
Kapitel 9: Die Hintergründe
Ein Ex-Ehemann, der seine Frau töten will, sein Bruder, der einen engen Freund mit der Tat beauftragt: Was steckt dahinter? Die Urteilsbegründung des Kantonsgerichts St.Gallen gibt Aufschluss. Norbert S. hatte in seinem Familienumfeld immer wieder gesagt, sein Ex-Frau müsse «weg». Hilfe erhoffte er sich von seinem Bruder Martin S., der früher Kontakte ins kriminelle Milieu hatte. Norbert S. drohte mit Selbstmord, wenn sich die Lage mit seiner ehemaligen Frau nicht lösen lasse. Ein Bruder der beiden hatte sich einst das Leben genommen, und bei Martin S. traf diese Drohung damit offenbar einen wunden Punkt. Er schaffte den Kontakt zu Martin G., der laut Protokollen sein «einziger Freund» war. Der Bombenbauer Martin G. wies Norbert S. mehrfach daraufhin, dass bei der Detonation weitere Leute zu Schaden kommen könnten, darunter seine Tochter. Norbert S. wollte die Tat dennoch durchziehen.
Kapitel 10: Die Urteile
Norbert S., der den Anschlag initiiert hatte, erhielt eine Zuchthausstrafe von 18 Jahren. Martin S., der Organisator des Verbrechens, musste für neun Jahre ins Zuchthaus. Bei ihm wirkten sich das umfassende Geständnis, die echte Reue und eine schwere Persönlichkeitsstörung strafmildernd aus. Martin G. erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im Zug der Ermittlungen zeigte sich, dass er bereits einige Jahre zuvor im österreichischen Graz einen Mord begangen hatte. Lebenslänglich bedeutet im Schweizer Strafrecht, dass nach 15 Jahren eine Entlassung möglich ist – aber nicht zwingend. Angelo R. erhielt elf Jahre Zuchthaus. Er war zwar «nur» der Lieferant der Handgranate gewesen. Allerdings hatte er mehrere andere Brandstiftungen und Sprengstoffanschläge in Auftrag gegeben und war zudem vorbestraft.
Martin G., der Erbauer der Paketbombe, in einer alten Aufnahme vor dem Verbrechen. (Bild: BLICK)
Kapitel 11: Martin G.
Auch wenn Vater und Onkel des Opfers Nadja S. für die Öffentlichkeit im Zentrum standen: Die – nicht in einem würdigenden Sinn – faszinierendste Persönlichkeit des Verbrechens ist ohne Zweifel Martin G. Der Absolvent der Hochschule für Technik in Rapperswil im Fach Maschinenbau war ein genialer Kopf. Sein technisches Verständnis war ausgeprägt. An der Hochschule errang er sein Diplom mit der Konstruktion einer Säulendrehkrananlage, aber offenbar hatte er auch ein Flair für ausgeklügelte Waffen. In Graz erschoss Martin G. eine Rentnerin, die sich nicht aus ihrer Wohnung vertreiben liess, im Auftrag des Vermieters. Das Verbrechen war schwer aufzuklären: Martin G. hatte die Waffe so manipuliert, dass die tödliche Patrone wie ein Querschläger aussah – und die Behörden zunächst von einem zufälligen Opfer ausgingen. Ebenfalls auf dem Kerbholz hatte er die Mitwirkung an einem Raub auf eine Filiale der St.Galler Kantonalbank in Rüthi. Paketbombenbau und der Mord in Graz sind Taten, die von Gewissenlosigkeit und Gefühlskälte zeugen. In der Urteilsbegründung ist zwar von einem psychiatrischen Gutachten die Rede, aber die Ergebnisse werden nicht weiter ausgeführt. Martin G. erfüllt allerdings das Profil eines eigentlichen Auftragskillers, der für andere tötet, ohne selbst einen Bezug zum Opfer zu haben. Und die technische Umsetzung der Tat scheint für ihn eine Art spannende Herausforderung gewesen zu sein.
Epilog
22 Jahre nach dem Verbrechen sind viele Spuren verwischt, andere aber bleiben bestehen. Nadja S. ist tot. Sie wurde nur 13 Jahre alt. Ihre Mutter Rosmarie S. hat ihr einziges Kind verloren und ist fürs Leben gezeichnet. Die Bombe traf sie unter anderem schwer im Gesicht. Was mit den Tätern ist, lässt sich in unserem Rechtsstaat schwer herausfinden. Sie haben das Recht, nach verbüsster Strafe unbehelligt zu bleiben. Dennoch finden sich Spuren von einigen. Norbert S. arbeitet heute nach unseren Informationen als Mechaniker in einer Autogarage im Kanton Zürich. Über den Verbleib seines Bruders Martin S. ist nichts bekannt. Angelo R. geriet 2013 wieder ins Visier der Behörden aufgrund eines Waffendeals in Österreich. Und auf Martin G. gibt es einen kleinen, aber vielleicht erhellenden Hinweis. Unter seinem Namen wurde 2013 ein persönliches Profil auf einer Onlineplattform eröffnet, auf dem potenziellen Kunden CAD-Modelle präsentiert werden können. Und eine Spur findet sich im Web in der Bestellliste eines Händlers von Lamborghini-Modellen.
Handelt es sich wirklich um Martin G., dann heisst das eines: Er dürfte pünktlich nach 15 Jahren in die Freiheit entlassen worden sein. Auf welcher Grundlage: Das ist unbekannt. Das Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen gibt keine Auskünfte über den weiteren Verbleib von Straftätern. In einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage von «Die Ostschweiz» heisst es: «Angaben zu strafrechtlichen Verfahren und Sanktionen gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten.» In Anbetracht der Taten von Martin G. scheint es erstaunlich, dass er offenbar schnörkellos nach Verbüssen der ordentlichen Strafe frei gekommen ist. Ist dem so, ist er nach Einstufung der Experten geläutert und für die Öffentlichkeit nicht mehr gefährlich. Was, angesichts der Vorgeschichte, für die Allgemeinheit nur zu hoffen ist.
*Die Namen aller Beteiligten sind der Redaktion bekannt.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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