Dass ein Auto im Sommer für einen zurückgelassenen Hund innerhalb von wenigen Minuten zur tödlichen Falle werden kann, sollte klar sein. Dennoch gehen Meldungen bei der Polizei ein.
Es war ein qualvoller Tod für die zweijährige Bulldogge. Der Hund befand sich vergangenen Sonntag, 13.8., in einer Hundebox im Kofferraum eines parkierten Autos in Rorschach.
Die Aussentemperatur betrug 27 Grad. Ein Passant wurde auf den winselnden Hund aufmerksam und brach ein gekipptes Autofenster auf.
Doch für den Hund kam jede Hilfe zu spät. Als die Polizei eintraf, war er bereits tot. Der Hundehalter traf eine Viertelstunde später ein und wird wegen Zuwiderhandlung gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.
Besitzer ausfindig machen
Über das ganze Jahr verteilt gebe es nicht übermässig viele solcher Meldungen, hält Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen, fest. «Das heisst aber nicht, dass es solche Vorfälle nicht gibt.»
Vielmehr würden sich die Passanten in einer solchen Situation meist selber zu helfen wissen, könnten die Besitzer ausfindig machen, oder diese kehrten ohnehin gerade zum Auto zurück.
Zivilcourage sei zwar wünschenswert – aber nicht in jedem Fall. Stellt ein Passant einen zurückgelassenen Hund im überhitzten Auto fest und schlägt in der Folge eine Scheibe ein, um das Tier zu befreien, weil der Besitzer nicht auffindbar ist, könnte er sich selber strafbar machen.
«Wir raten deshalb, die Polizei zu rufen», sagt der Polizeisprecher. Die Mitarbeitenden der Polizei könnten die Situation beurteilen – und, falls notwendig, auch die amtliche Weisung an den Anrufenden weitergeben, die Scheibe einzuschlagen.
Ernsthafte Gefahr innert wenigen Minuten
Doch weshalb gibt es immer noch Fälle, bei denen Besitzer ihre Tiere im überhitzten Auto zurücklassen? «Die Begründungen sind eigentlich immer die gleichen», fasst Krüsi zusammen.
Man habe das Auto «eben erst» parkiert oder nur «schnell» etwas eingekauft. Doch auch wenige Minuten reichen, um ein Tier ernsthaft in Gefahr zu bringen, wie der neuste Vorfall in Rorschach zeigt. Und manchmal seien die Besitzer schlichtweg überfordert mit ihren Tieren.
Kantonspolizei Thurgau: «Nicht wegschauen»
Auch im Kanton Thurgau und im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es immer wieder Vorfälle, bei denen Hunde im Auto zurückgelassen werden. Gemeldet werden bei der Polizei aber nur wenige.
Dennoch hofft die Kantonspolizei Thurgau, dass in besagten Situationen nicht einfach weggeschaut wird. «Zivilcourage ist nötig. Wer unsicher ist, sollte sich bei uns melden», heisst es bei der Medienstelle der Kantonspolizei Thurgau auf Anfrage.
In jedem Fall sei die Kantonspolizei innerhalb kürzester Zeit vor Ort, um die Situation richtig einzuschätzen. Denn im Vordergrund stehe immer die Sicherheit und das Wohlergehen des Lebewesens.
Fraglicher Ausgang von Anzeigen wegen Sachbeschädigung
Unter Umständen sei es zwar möglich, dass der Besitzer Anzeige erstattet, wenn sein Auto beschädigt wird. «Aber auch hier lassen die Verantwortlichen den gesunden Menschenverstand walten», heisst es bei der Kantonspolizei weiter.
Will heissen: Muss ein Hund aus einem überhitzten Auto befreit werden, und es ist nötig, dafür eine Scheibe einzuschlagen, ist es mehr als fraglich, wohin eine mögliche Anzeige wegen Sachbeschädigung überhaupt führt.
Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».
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