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Kinderbetreuung

St.Gallen will die Vergünstigungen für Kitas im ganzen Kanton vereinheitlichen

Die Regierung will die Vergünstigungen bei der Kinderbetreuung neu ausrichten und im ganzen Kanton vereinheitlichen, um die Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Sie schickt eine Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes in die Vernehmlassung.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen am 06. April 2024

Seit Anfang 2021 beteiligt sich der Kanton an der Finanzierung der familien- und schul-ergänzenden Kinderbetreuung. Das Fördervolumen wurde im Jahr 2024 von 5 auf 10 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Wie diese Mittel verwendet werden, entscheiden die Gemeinden gemäss ihrer eigenen Förderpraxis. Dies führt dazu, dass die Beiträge für die Eltern – abhängig von ihrem Wohnort – sehr unterschiedlich ausfallen. Zudem ist das heutige Fördersystem administrativ aufwändig. Aus Gründen der Chancengerechtigkeit und der administrativen Vereinfachung will die Regierung das bestehende Kinderbetreuungsgesetz einer Totalrevision unterziehen.

Neu sollen die kantonalen Gelder nur noch für den familienergänzenden Bereich eingesetzt werden. Dies stärkt die Attraktivität der familienergänzenden Kinderbetreuung (Kitas und Tagesfamilien) und der Kanton leistet damit einen direkten Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Mit dem neuen kantonalen System sollen die Eltern eine kantonsweit vereinheitlichte Mindestvergünstigung erhalten. Den Gemeinden steht es dabei frei, der eigenen Bevölkerung weitergehende Vergünstigungen oder den Betreuungseinrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet zusätzliche Finanzmittel zukommen zu lassen und so die Kosten für die Eltern weiter zu senken.

Die Gesetzesrevision ist vom 5. April bis zum 7. Juni 2024 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind online abrufbar.

Neu soll im ganzen Kanton ein einheitlicheres Vergünstigungssystem zum Einsatz kommen. Vergünstigungen erhalten Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die ein anerkanntes Betreuungsangebot nutzen und gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten. Alleinerziehende müssen mindestens 20 Prozent arbeiten. Die Vergünstigung ist abhängig von Einkommen und Vermögen und wird den Eltern direkt auf der Rechnung für die Betreuung abgezogen. Eltern können auch ausserkantonale Angebote nutzen. Die neuen Vergünstigungen sollen über ein einheitliches und einfaches IT-System abgewickelt werden.

(Bild: Archiv)

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Staatskanzlei Kanton St.Gallen

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