Das Strafverfahren gegen Ruedi Ulmann-Manser, Innerrhoder Vorsteher Bau- und Umweltdepartement , wegen angeblichen Vergehen gegen das eidgenössische Jagdgesetz und angeblicher Begünstigung wird eingestellt, weil kein Straftatbestand erfüllt ist.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell Innerrhoden, vertreten durch den ausserordentlichen Staatsanwalt Dr.iur. Franco Passini von der Staatsanwaltschaft Graubünden, hat am 23. März 2022 das Strafverfahren gegen Bauherr Ruedi Ulmann-Manser wegen angeblicher Vergehen gegen das eidgenössische Jagdgesetz und Begünstigungmangels Straftatbestands eingestellt, wie es in einer Medienmitteilung heisst, die von Ullmann-Manser selbst verschickt wurde.
Die Staatsanwaltschaft AI begründet die Einstellung des im Zusammenhang mit einer im Oktober 2018 im Banngebiet Säntis ausgeübten Jagd zusammenfassend wie folgt:
«Vorliegend lag eine entsprechende ‘Zustimmung zu Regulationsabschüssen im eidgenössischen Jagdbanngebiet Säntis’ des BAFU [Bundesamt für Umwelt] vom 13. August 2018 vor. (...) In der Folge ordnete das Bau- und Umweltdepartement Appenzell AI (...) eine Sonderjagd auf das Rotwild für die Zeit vom 3. September 2018 bis am 15. Dezember 2018 in der Form einer koordinierten Gemeinschaftsansitzjagd an. (...) Damit ist erstellt, dass für das Jahr 2018 (wie im Übrigen auch für das Jahr 2019) die nötigen Bewilligungen und Anordnungen für die Ausübung der Jagd von Kahlwild im Banngebiet Säntis vorlagen. (...)
Dabei verfügte Ulmann-Manser über die nötige Jagdberechtigung und war im Jahr 2018 auf der Liste (datiert 3. September 2018) der patentierten Jäger für die Hochwildjagd aufgeführt.»
Die Einstellung des Strafverfahrens wegen der angeblichen Begünstigung begründet die Staatsanwaltschaft AI zusammenfassend wie folgt:
«Im Zusammenhang mit dem Gutachten von Markus Gottstein betreffend den Jagdverwalter Ueli Nef hat Ruedi Ulmann anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Befragung ausgesagt, dass er nichts mit dem Auftrag an Markus Gottstein zu tun gehabt habe. Der Auftrag an Markus Gottstein sei nicht von ihm, sondern von der Standeskommission erteilt worden. (...) Diese Aussage ist zutreffend und ergibt sich auch aus dem Untersuchungsbericht von Markus Gottstein vom 3. Mai 2021, welcher zuhanden der Standeskommission erstellt wurde. (...)»
Die Staatsanwaltschaft AI ordnete ferner an, die Kosten des Strafverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen:
«Ruedi Ulmann hat weder rechtswidrig und schuldhaft die Einleitung eines Strafverfahrens bewirkt noch dessen Durchführung erschwert. Deshalb sind die Kosten des Strafverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen.»
Für den Beizug eines Rechtsbeistands wird Ruedi Ulmann wie folgt entschädigt:
«Wird ein Verfahren gegen eine beschuldigte Person eingestellt, prüft die Strafbehörde Entschädigungsansprüche gemäss Art. 429 StPO von Amtes wegen. (...) Der Beizug eines Verteidigers war vorliegend gerechtfertigt. Der in Rechnung gestellte Betrag erscheint angemessen. Auf darüberhinausgehende Entschädigungsbegehren und Genugtuungsansprüche hat Ruedi Ulmann verzichtet».
Ruedi Ulmann äussert sich wie folgt zur Einstellung des Strafverfahrens:
«Ich nehme von diesem Entscheid positiv Kenntnis. Es war mir immer wichtig, die volle Transparenz über dieses Strafverfahren herzustellen. Aus diesem Grund habe ich dem Entscheid der Standeskommission AI ausdrücklich zugestimmt, die Strafuntersuchungsbehörden zur Eröffnung einer solchen Untersuchung gegen mich zu ermächtigen. Ich wollte einerseits, dass die in jeder Hinsicht haltlosen Vorwürfe in einem rechtsstaatlich korrekten Verfahren lückenlos abgeklärt werden, andererseits verhindern, dass der Vorwurf aufkommt, ich wolle diese Anschuldigungen unter den Tisch kehren. Mit dem vorliegenden Entscheid sind die gegen mich erhobenen Vorwürfe strafbaren bzw. rechtswidrigen Verhaltens vollständig entkräftet. Die mir zugesprochene Verfahrensentschädigung spende ich dem Wohnheim Steig in Appenzell.»
Informationen aus der kantonalen Verwaltung Appenzell Innerrhoden
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.