Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für das totalrevidierte Gesetz über die öffentlichen Ruhetage in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit der Revision will der Regierungsrat das aktuell geltende Veranstaltungsverbot an den hohen Feiertagen moderat lockern.
Im August 2023 wurde im Grossen Rat die Parlamentarische Initiative «Anpassung Ruhetagsgesetz» eingereicht, mit der eine moderate Lockerung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen beantragt wurde. In seiner Stellungnahme begrüsste der Regierungsrat die vorgesehene Lockerung im Grundsatz und beantragte dem Büros des Grossen Rates, die Parlamentarische Initiative zurückzuweisen, da beabsichtigt sei, das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage einer Totalrevision zu unterziehen. Diesen Entwurf hat der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Das Ruhetagsgesetz wurde 1989 beschlossen und 2002 letztmals revidiert. Aktuell gilt am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag sowie am Weihnachtstag ein grundsätzliches Verbot von Veranstaltungen nicht-religiöser Art. Diese hohen Feiertage sind im Wesentlichen von der Revision betroffen.
Künftig sollen auch Veranstaltungen nicht-religiöser Art grundsätzlich erlaubt sein, wenn sie in geschlossenen Innenräumen stattfinden und daran nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig teilnehmen können. Damit werden kleinere Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen auch an hohen Feiertagen ohne Bewilligung ermöglicht.
Veranstaltungen nicht-religiöser Art mit mehr als 500 Personen können durch die Politische Gemeinde bewilligt werden, wenn diese dem Sinn des hohen Feiertages nicht widersprechen. Kultur- und Sportveranstaltungen sollen an allen hohen Feiertagen gleichbehandelt werden. Diese Regelung hat sich zum Beispiel im Nachbarkanton St. Gallen seit 20 Jahren bewährt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 31. März 2024.
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