Hausbesitzer und Wohnungseigentümerinnen denken in der Regel gewissenhaft an die Wartung ihrer Liegenschaft. Doch ist ihnen auch bewusst, dass sie Zusatzkosten riskieren, wenn sie den Unterhalt der Entwässerungsrohre vernachlässigen?
Alle, die schon einmal ein Haus gebaut haben, wissen: Die Entwässerung macht einen bedeutenden Teil der Baukosten aus. Es gilt nämlich, nicht nur das Gebäude, sondern auch das Grundstück nach den gesetzlichen Vorgaben zu entwässern. Nicht nur müssen Rohrleitungssysteme korrekt geplant und gebaut werden, sie müssen im Nachhinein auch richtig betrieben und angemessen gewartet werden.
Zu den Wartungspflichten eines Hauseigentümers gehören nicht nur Lavabo, WC und Badewanne. Nein: Die private Kanalisation umfasst den gesamten Bereich der Liegenschaftsentwässerung. Oft geht vergessen, dass dem Hauseigentümer sämtliche Anlagen, Leitungen und Schächte gehören, über die das Abwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Dazu gehören auch die Dachrinne, die Kellerwasserpumpe, die Sickerleitungen, Versickerungsanlagen genauso wie Rückstauklappen – sie sind Privateigentum und müssen unterhalten werden.
Pflichten des Hauseigentümers
Als Inhaber der Abwasseranlagen ist der Hausbesitzer verantwortlich für deren sachgemässe Bedienung und fachkundige Wartung. Anlagen, die den Vorschriften und Gesetzen nicht genügen, müssen saniert werden. Es ist die Verpflichtung des Hauseigentümers, alles Abwasser vollständig in die öffentliche Kanalisation einzuleiten, damit es der örtlichen Abwasserreinigungsanlage (ARA) zugeführt werden kann. Wer seine Abwasseranlagen regelmässig kontrolliert und reinigt, trägt schon viel dazu bei, Verstopfungen zu verhindern. Ein regelmässiger Unterhalt dient nicht nur der Werterhaltung, sondern garantiert auch eine lange Lebensdauer, weil Schäden rechtzeitig erkannt und sofort behoben werden können. Kostspielige Gesamterneuerungen lassen sich so unter Umständen vermeiden.
Es wird empfohlen, Sickerleitungen im Durchschnitt alle zwei Jahre spülen zu lassen. Bei stark kalkhaltigem Wasser sogar häufiger. Fallrohre, das sind senkrecht verbaute Rohre zur Dachentwässerung oder Hausschmutzwasserableitungen inner- und ausserhalb von Gebäuden, sollten durchschnittlich alle fünf Jahre gespült werden.
Eine Liste relevanter Gesetze, Verordnungen und Normen mit Bezug zur Liegenschaftsentwässerung finden sich auf der Webseite www.hausanschluss.ch.
Dieser Artikel wurde durch ASA-Service AG, Abwasser und Umwelttechnik, St.Gallen, ermöglicht.
Michel Bossart ist Redaktor bei «Die Ostschweiz». Nach dem Studium der Philosophie und Geschichte hat er für diverse Medien geschrieben. Er lebt in Benken (SG).
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