Die Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 erlaubt, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren, damit auch künftig Schäden an Nutztieren gering bleiben. Der Kanton St.Gallen hat beim Bund den ersten solchen Antrag eingereicht. Er möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.
Ab September 2024 sind Rudelregulationen bei Wölfen unter gewissen Umständen möglich, so die Staatskanzlei. Das Ziel ist, Schäden an Nutztieren insbesondere dort zu verringern, wo Herdenschutzmassnahmen ergriffen sind. Zudem soll damit der Wolf auch in Zukunft scheu gehalten werden. Beim neuen Wolfsrudel Gamserrugg konnten Ende August auf einer Fotofalle der Wildhut mindestens vier Welpen nachgewiesen werden. Damit ist für den Kanton die Voraussetzung gegeben, den ersten Antrag zur proaktiven Rudelregulation beim Bund einzureichen. Sobald bei anderen Rudeln Welpen nachgewiesen werden, kann der Kanton weitere Anträge einreichen.
Beim Gamserrugg-Rudel könnten maximal die Hälfte der diesjährigen Welpen zum Abschuss freigegeben werden. Die Elterntiere bleiben vorläufig geschützt. Damit soll das Wachstum der Wolfspopulation gebremst und den verbleibenden Wölfen beigebracht werden, dass sie den Menschen sowie Nutztiere meiden sollen. Das Ziel ist, in Zukunft weniger Nutztierrisse in geschützten Situationen zu haben.
Für die Umsetzung der Wolfsregulation ist primär die kantonale Wildhut zuständig. Der Kanton kann aber ausgebildete Personen befähigen, die Wildhut auf freiwilliger Basis in der Wolfsregulation zu unterstützen. Deshalb werden wie bereits im letzten Jahr Pächterinnen und Pächter der betroffenen Jagdgesellschaften entsprechend ausgebildet.
Welche Rudel reguliert werden dürfen, entscheidet der Bund. Nach Gutheissung kann der Kanton die Abschüsse verfügen.
(Bild: Archiv)
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