Die Raiffeisen-Delegierte wählten heute vier neue Verwaltungsratsmitglieder und Guy Lachappelle zum neuen Präsidenten. Ausserdem waren das Vergütungssystem und die Erkenntnisse aus der unabhängigen Untersuchung brennende Themen.
An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung von Raiffeisen Schweiz in Brugg-Windisch haben die 163 anwesenden Delegierten der 246 Raiffeisenbanken die Weichen für die Zukunft der Raiffeisen Gruppe gestellt. Im Vordergrund standen die Ersatzwahlen in den Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz und die Wahl des Verwaltungsratspräsidenten.
Die wichtigsten Beschlüsse der ausserordentlichen Delegiertenversammlung im Überblick
Wahlen: Der als Verwaltungsratspräsident nominierte Guy Lachappelle wurde von den Delegierten mit überwältigendem Mehr bestätigt. «Er überzeugte aufgrund seiner bisherigen Tätigkeiten als CEO und Konzernleitungsvorsitzender zweier Banken sowie seiner umfangreichen Erfahrung im Finanzbereich, insbesondere in der Umsetzung von Transformationsprozessen und der Neuausrichtung von Unternehmen», schreibt Raiffeisen in einer Stellungnahme.
Guy Lachappelle zu seiner Wahl: «Ich werde meine Führungsaufgabe mit aller Konsequenz wahrnehmen und alles daransetzen, die Raiffeisen Gruppe in eine erfolgreiche Zukunft zu führen.»
Ersatzwahlen: Wie angekündigt sind die bisherigen Mitglieder Daniel Lüscher, Philippe Moeschinger und Urs Schneider aus dem Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz zurückgetreten.
Der vorgeschlagenen Erneuerung des Gremiums hat die Delegiertenversammlung vollumfänglich zugestimmt.
Mit der Zuwahl der neuen Mitglieder Karin Valenzano Rossi, Andrej Golob, Thomas A. Müller und Dr. Beat Schwab sind heute sämtliche Kompetenzen zur Steuerung einer systemrelevanten Bankengruppe im Verwaltungsrat vertreten.
«Das Gremium konnte wesentlich professionalisiert werden und ist in der heutigen Besetzung ausgewogen zusammengesetzt», so Raiffeisen.
Reform 21: Die Vertreter der Raiffeisenbanken und Regionalverbände haben im September entschieden, dass die Reformen der Raiffeisen Gruppe gemeinsam angegangen werden.
Der Prozess soll partizipativ durch die Eigentümerinnen und den Verwaltungsrat von Raiffeisen Schweiz erfolgen. Mit der Genehmigung des Mandats durch die ausserordentliche Delegiertenversammlung werden umgehend die nächsten Schritte zur Operationalisierung des Programms in die Wege geleitet.
Damit lege Raiffeisen einen wichtigen Meilenstein für die Modernisierung der Grossgenossenschaft und setze ein klares Zeichen für den Reformwillen der Raiffeisen Gruppe.
Vergütungssystem: Wie im April 2018 angekündigt, wurde das Vergütungssystem des Verwaltungsrats von Raiffeisen Schweiz überarbeitet. Das revidierte System wurde der ausserordentlichen Delegiertenversammlung heute zur Kenntnis gebracht.
Neu geht Raiffeisen Schweiz zu einer mandatsbezogenen Vergütung über. Das neue Vergütungssystem sieht Pauschalen für die Grund- und Ausschussvergütung vor und schafft Sitzungsgelder und Sitzungsspesen ab.
Zusätzlich zur Anpassung der Vergütungshöhe setzt sich der Verwaltungsrat für eine verbesserte Kommunikation und Governance ein.
Der Verwaltungsrat wird an der Delegiertenversammlung 2019, unter Einbezug der Banken und unter Berücksichtigung des Programms «Reform 21», einen Antrag auf Statutenänderung stellen, in welcher der Genehmigungsprozess bezüglich der VR-Vergütung und des Vergütungsberichts festgelegt wird.
Bisherige Erkenntnisse aus der unabhängigen Untersuchung
Die laufende unabhängige Untersuchung, die vom unabhängigen Lead Investigator Prof. Dr. Bruno Gehrig und einem Team von Homburger durchgeführt wird, ist weit fortgeschritten und kann voraussichtlich bis Ende Jahr abgeschlossen werden.
Die heute an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung von Bruno Gehrig präsentierten Hauptfeststellungen aus der unabhängigen Untersuchung bestätigen die aufsichtsrechtliche Beurteilung der FINMA.
Mit dem Kauf diverser Beteiligungen wuchs Raiffeisen Schweiz über die Jahre zu einem Konzern heran, ohne die entsprechenden Führungs- und Kontrollmechanismen zu schaffen.
Zum heutigen Zeitpunkt können darüber hinaus keine detaillierteren Erkenntnisse veröffentlich werden. Damit kommt der Verwaltungsrat dem Wunsch der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich nach.
Damit sich die Delegierten vor Beschlussfassung über eine Décharge ein vollständiges Bild über die Ereignisse machen können und der Verwaltungsrat vorgängig die Durchsetzung allfälliger Ansprüche prüfen kann, hat sich der Verwaltungsrat entschieden, die Décharge für das Geschäftsjahr 2017 an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung nicht zu traktandieren.
Sie wird bis auf Weiteres aufgeschoben.
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