Die St.Galler Spitäler sollen mehr unternehmerische Freiheiten haben, um ihre finanzielle Gesundung vorantreiben zu können. Die Regierung legt Anpassungen am Gesetz über die Spitalverbunde und am Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte vor.
Die öffentlichen Spitäler des Kantons St.Gallen schreiben Defizite und müssen ihre Strukturen und Strategien optimieren, um sich gegenüber der inner- und ausserkantonalen Konkurrenz behaupten zu können, teilt die Staatskanzlei mit. Die vier Spitalverbunde sollen zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit den Spitalstandorten St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil fusionieren. Dadurch werden Synergien ausgeschöpft und Doppelspurigkeiten vermieden.
Unter dem Präsidium von Raphael Frei, Rorschacherberg, hat die vorberatende Kommission die beiden Vorlagen beraten. Die Kommission begrüsst mehr unternehmerische Freiheiten und Optimierungen für die Konkurrenzfähigkeit des Spitalverbunds. Sie ist überzeugt davon, dass durch die Vereinigung zu einem Spitalverbund Effizienzgewinne und Synergieeffekte bei den stationären und ambulanten Leistungen genutzt werden können.
Die Kommission möchte mit einer Kommissionsmotion sogar einen Schritt weitergehen: Die Regierung soll dem Kantonsrat bis 2030 eine Botschaft vorlegen, um den Spitalverbund, die Spitalanlagengesellschaft, das Zentrum für Labormedizin und den Psychiatrieverbund von der Rechtsform der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt in je eine Aktiengesellschaft nach Obligationenrecht zu überführen. Dabei sollen bei diesen Aktiengesellschaften der öffentliche Zweck und die Gemeinnützigkeit im Vordergrund stehen. Sämtliche Aktien verbleiben zudem im Eigentum der öffentlichen Hand.
Im Weiteren sieht die Kommission vor, die Gesundheits- oder Notfallzentren in den Regionen neu gesetzlich festzuschreiben, um die versorgungspolitisch notwendigen Leistungen sicherzustellen. Diskutiert wurde auch eine mögliche Festlegung der Spitalstandorte im Gesetz. Die Kommission nahm aber klar Abstand davon und es wurden keine entsprechenden Anträge gestellt.
Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Aufräumsession in erster und voraussichtlich zweiter Lesung.
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