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Reformen für den Persönlichkeitsschutz

Sicherheitsnetz für Menschen: Wie die Kirche St.Gallen neue Konzepte gegen alte Probleme einsetzen will

Mobbing, Unterdrückung oder sexuelle Übergriffe: Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen möchte Menschen besser schützen – und passt angesichts der sexuellen Übergriffe in der Katholischen Kirche ihr Persönlichkeitsschutzkonzept an.

Manuela Bruhin am 18. Juni 2024

Über 1'000 Missbrauchsfälle wurden zwischen 1950 und 2022 durch eine Schweizer Pilotstudie in der Katholischen Kirche identifiziert. Der Ruf der Kirche ist auch ein halbes Jahr nach der Herausgabe nicht wiederhergestellt – und wird es wohl auch nie mehr ganz sein. Dennoch nahm die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen die Missbrauchsfälle zum Anlass, das Persönlichkeitsschutzkonzept unter die Lupe zu nehmen. Die Verantwortlichen kamen zum Schluss: Es genügt den heutigen Bedürfnissen nicht mehr, wie Projektleiter Markus Ramm im Interview ausführt.

Markus Ramm, das Persönlichkeitsschutzrecht der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen ist nicht neu. Bereits vor über 20 Jahren wurden erste Rahmenbedingungen geschaffen. Weshalb reichen die heute nicht mehr aus?

Das ist richtig. Bereits seit 2002 konnten sich Betroffene an eine unabhängige Kontaktgruppe wenden, um in einem geschützten Rahmen Unterstützung zu finden. Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen war damals eine der ersten, die ein solches Konzept umgesetzt hat. Fortan wurde es kontinuierlich überarbeitet. So verlangen wir seit einigen Jahren beispielsweise von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister. Bei der jetzigen Überprüfung stellten wir fest, dass gewisse Bestandteile fehlen.

Von welchen sprechen Sie?

Diese beinhalten beispielsweise flächendeckende Schulungen. Bisher war es so, dass die Mitarbeitenden nicht überall geschult wurden, sondern die Ausbildung war auf freiwilliger Basis. Auch ein entsprechendes Rahmenschutzkonzept, welches als Vorlage dient, damit es die jeweilige Kirchgemeinde auf ihre Bedürfnisse anpassen können, fehlte. Erst einmal ist jede Kirchgemeinde selber für ein solches Konzept zuständig, wir als Kantonalkirche können bei Bedarf unterstützend wirken. Was den geschützten Raum für die Betroffenen angeht, waren wir mit der Meldestelle zwar bereits in den vergangenen Jahren gut aufgestellt. Doch möchten wir künftig gerne klären, was nach der Aufnahme eines Falles passiert – wenn es um die Auswertung geht. Hier möchten wir die Strukturen verbessern, damit personelle Massnahmen, wenn nötig, einfacher getroffen werden können. Natürlich immer im Hinblick auf die Interessenswahrung der Betroffenen.

Bereits vor über 20 Jahren wurden erste Rahmenbedingungen geschaffen, um sich vor sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld schützen. Wurde das Angebot bisher genutzt, indem man sich an eine unabhängige Kontaktgruppe gewendet hat?

Das ist genutzt worden, und es gab vereinzelte Meldungen. Im vergangenen Jahr waren es beispielsweise drei Fälle von Persönlichkeitsschutzverletzung jeglicher Art, die wir registriert haben.

Worum es geht, dürfen Sie wohl nicht verraten?

Weil die Kontaktgruppe unabhängig ist, weiss ich es schlicht nicht. Was ich jedoch sagen kann, ist, dass es dabei nicht um sexualisierte Gewalt ging. Dies hätte gegebenenfalls juristische Folgen mit sich gezogen. An die Fachstelle kann man sich auch wenden, wenn es um Mobbing, verbale Gewalt oder spirituelle Grenzkonflikte geht. Wenn sich das neue Konzept etabliert hat, könnte es sein, dass sich mehr Menschen melden.

Es ist zwar ein bisschen «Kristallkugel-Lesen», trotzdem die Frage: Hätte es ein solches angestrebtes Persönlichkeitsschutzkonzept bereits gegeben – hätte es im Hinblick auf die sexuellen Übergriffe gegriffen?

Das ist schwer abzuschätzen. Grundsätzlich glaube ich, dass die ganzen Massnahmen tendenziell auf potenzielle Täterinnnen und Täter eine abschreckende Wirkung haben. Zudem, das ist aber meine persönliche Meinung, denke ich, dass sexualisierte Gewalt in Kirchen nicht unbedingt Folge von bestimmten kirchlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise dem Zölibat, ist. Ich denke eher, dass sich potenzielle Täter eine berufliche Tätigkeit in einer Organisation aussuchen, in welcher sie leichter mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt treten können. Ein Bankdirektor oder eine Versicherungsexpertin haben es da schon schwieriger.

Warum hat der Kirchenrat beschlossen, eine externe Beratungsfirma für die Konzeptumsetzung hinzuzuziehen?

Genau aus diesen Gründen, damit der Prozess und Ablauf genau aufgebaut werden können. Dazu braucht es erfahrene Personen, damit sich keine Fehler einschleichen. Es muss gewährleistet sein, dass Fälle in einem klaren und transparenten Prozess unter Wahrung des Schutzes der Betroffenen bearbeitet werden können – die Firma, die wir ausgewählt haben, ist in diesen Fällen sehr versiert.

Bis zum kommenden Frühjahr soll das Konzept überarbeitet werden. Wie sehen die nächsten Wochen und Monate aus?

Wir arbeiten eng mit der Beratungsfirma zusammen, weil es kein «Produkt» ab der Stange ist. Es müssen viele Dinge abgeklärt werden: was rechtlich passiert, oder welche Organe und Funktionen betroffen sind. Mit dieser Meldestelle fangen wir jedoch nicht mit einer grünen Wiese an, sondern können auf einigen Punkten aufbauen. Dazu gibt es diverse Workshops. Das Ziel ist, das Konzept im Frühjahr 2025 umgesetzt zu haben.

Wie wird die Wirksamkeit der Schulungen überprüft?

Das müssen wir noch klären. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich Prävention nur schwer evaluieren lässt. Wir gehen davon aus, dass sich das Klima und das Bewusstsein noch weiter steigern lassen. Dazu muss ich sagen, dass wir auch in der Vergangenheit grossen Wert auf Reflektiertheit gelegt haben. Derzeit haben wir keine Vorstellung davon, wie hoch die Dunkelziffer von denjenigen ist, die sich nicht gemeldet haben. Wir vertrauen da auf die Spezialisten, die uns beratend zur Seite stehen.

Welche langfristigen Ziele verfolgt der Kirchenrat mit der Überarbeitung des Persönlichkeitsschutzkonzepts?

Dass wir über jedes Element verfügen, welches wir in der heutigen Zeit brauchen – und die auch umgesetzt werden können. Die Menschen sollen in der Lage sein, sich besser zu schützen. Wir können jedoch nur für den Bereich der Kirche die Verantwortung übernehmen – einen hundertprozentigen Schutz wird es leider nie geben. Für niemanden.

(Bilder: Depositphotos/pd)

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Autor/in
Manuela Bruhin

Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».

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