Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hält an seiner Forderung fest, dass die Wertfreigrenze bei Einkäufen im Ausland abgeschafft wird, so wie es der Kanton in einer Standesinitiative gefordert hat. Der Bund will diese von 300 auf 150 Franken senken.
Der Schweizer Detailhandel verliert durch den Einkaufstourismus jährlich rund 10 Milliarden Schweizer Franken an Ertrag, was rund zehn Prozent des gesamten Detailhandelsvolumens entspricht, teilt die Staatskanzlei mit. Davon sind im Besonderen die Grenzregionen betroffen.
Um die Steuervorteile für Auslandeinkäufe aufzuheben und eine Regelung zu beseitigen, die den hiesigen Detailhandel gegenüber den ausländischen Konkurrenten benachteiligt, haben die Kantone Thurgau und St. Gallen Standesinitiativen eingereicht, die eine Beseitigung der Wertfreigrenze im Einkaufstourismus fordern. Zudem gab es weitere politische Vorstösse in diese Richtung.
Nun hat der Bund eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben und schlägt vor, mit der Änderung der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartementes über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen die Wertfreigrenze im Reiseverkehr von heute 300 Franken auf neu 150 Franken zu senken.
Für den Regierungsrat ist das ein Schritt in die richtige Richtung. «Im Hinblick auf das Ziel, die bestehenden Fehlanreize zu minimieren und gleich lange Spiesse für Schweizer Konsumenten, die in der Schweiz einkaufen und denjenigen, die im Ausland einkaufen, zu schaffen, ist jedoch eine Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken nicht ausreichend», schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Finanzdepartement.
Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Universität St. Gallen habe gezeigt, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Einkäufe im Ausland bei einer Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken um durchschnittlich 32.6 % reduzieren würden. Der Effekt bei einer Senkung auf 150 Franken sei hingegen relativ gering.
Auch deshalb hält der Regierungsrat an der Forderung fest, die Wertfreigrenze abzuschaffen, um eine griffige Lösung für das Problem zu erhalten. Sollte sich der Bundesrat gegen die Aufhebung der Wertfreigrenze entscheiden, wäre ein Kompromiss der Senkung der Wertfreigrenze auf 50 Franken akzeptabel, schreibt der Regierungsrat. Damit würden Bagatellfälle bis 50 Franken nicht erfasst, aber die bestehenden Fehlanreize minimiert.
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