Gemäss Medienberichten plant das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, Trinkgelder im Gastgewerbe vollumfänglich dem Lohn anzurechnen. Dagegen wehren sich nun einige SVP-Politiker.
Wird das Trinkgeld schon bald als Lohnbestandteil verrechnet? Aktuell ist dies nur der Fall, wenn das Trinkgeld einen massgeblichen Teil des Lohns ausmacht. Es könnte aber schon bald zu Veränderungen kommen. Die SVP-Fraktion des Kantons St.Gallen nimmt sich dem Thema mittels eines Vorstosses an, der kürzlich im Kantonsrat eingereicht wurde.
Für Sascha Schmid, Fraktionspräsident der SVP St.Gallen steht fest: «Das Trinkgeld ist wichtig für das Gastgewerbe, um auf einem angespannten Arbeitsmarkt genügend Personal zu finden. Bei den Mitarbeitenden ist es sehr beliebt und trägt zur hohen Servicequalität der Schweizer Gastronomie bei.»
Trinkgeld als Teil des Lohns würde die Attraktivität des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt verringern sowie den Betrieben Mehrkosten für die Sozialabgaben und grossen administrativen Mehraufwand verursachen.
«Dies würde wohl zu höheren Preisen in der Gastronomie führen und aufgrund der bereits heute erschwerten Bedingungen das ‘Beizensterben’ weiter beschleunigen», führt Schmid aus.
Die SVP stellt der Regierung daher in ihrem Vorstoss folgende Fragen:
Teilt die Regierung die Auffassung, dass Trinkgelder im Gastronomiebereich essenziell sind, einerseits für die Gäste, um ihre Anerkennung für den gebotenen Service auszudrücken und anderseits für das Personal, als willkommenes Entgelt in einer Branche mit eher tiefen Durchschnittslöhnen?
Hat die Regierung offiziell Kenntnis von der Absicht des BSV, Trinkgelder vollumfänglich als Lohnbestandteil zu betrachten?
Ist die Regierung bereit, im Rahmen der Konferenz der Kantonsregierungen beim BSV vorstellig zu werden, bzw. bei der allfälligen Vernehmlassung zur Gesetzänderung sich dafür einzusetzen, dass die heutige Regelung bestehen bleibt?
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