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Analysebericht zur Sozialhilfeempfängerstatistik 2

Weniger Erwachsene mussten in St.Gallen von der Sozialhilfe unterstützt werden - dafür mehr Kinder und Jugendliche

Die Fachstelle für Statistik hat den aktuellen Analysebericht zu den bedarfsabhängigen Sozialleistungen publiziert. Leicht weniger Personen als 2021 haben 2022 Sozialhilfe bezogen und mehr Sozialhilfebeziehende gingen einer Arbeit nach.

Die Ostschweiz am 28. März 2024

2022 haben im Kanton St.Gallen insgesamt 10'185 Personen finanzielle Leistungen der Sozialhilfe bezogen, teilt die Staatskanzlei mit. Das sind 126 Personen weniger als im Vorjahr (-1,2 Prozent). Die Sozialhilfequote bleibt im Jahr 2022 unverändert bei 2 Prozent. Die im Zug der COVID-19-Pandemie angestiegene Arbeitslosigkeit hat bisher nicht zu einer Zunahme der Sozialhilfebeziehenden geführt.

Auf regionaler und kommunaler Ebene zeigen sich zwischen 2021 und 2022 Veränderungen in der Anzahl unterstützter Personen. Die Wahlkreise im Gürtel von Werdenberg, Sarganserland, Toggenburg bis See-Gaster verzeichnen 2022 leicht sinkende Sozialhilfequoten. In den übrigen Wahlkreisen Wil, St.Gallen, Rorschach und Rheintal bleibt die Sozialhilfequote unverändert. Die Wahlkreise mit unveränderten Sozialhilfequoten vereinen 72 Prozent der sozialhilfebeziehenden Personen. Insgesamt 5'624 Privathaushalte wurden 2022 mindestens einmal mit Sozialhilfe unterstützt.

Mehr Kinder und Jugendliche unterstützt

Erstmals seit 2017 ist die Zahl der sozialhilfebeziehenden Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren wieder leicht angestiegen (+52 Personen, +1,7 Prozent). Mit einer Sozialhilfequote von 3,2 Prozent tragen Minderjährige unverändert das höchste Sozialhilferisiko aller Altersgruppen.

Die Zunahme geht auf Kinder und Jugendliche zurück, die mit nur einem Elternteil zusammenleben. Die Anzahl unterstützter Minderjähriger aus Paarfamilien entwickelt sich auch 2022 weiter rückläufig (-81 Personen, -8,2 Prozent).

Leicht steigende Erwerbsbeteiligung der Sozialhilfebeziehenden

Mit knapp 27 Prozent ging 2022 mehr als ein Viertel aller Sozialhilfebeziehenden im Alter zwischen 20 und 64 Jahren einer Erwerbstätigkeit nach. Dies ist 1 Prozentpunkt mehr als vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie 2019 und 2 Prozentpunkte mehr im Vergleich zur Hochphase der Pandemie im Jahr 2020.

Die Zunahme der Erwerbsbeteiligung hängt mit der ausserordentlich grossen Nachfrage nach Arbeitskräften zusammen. Dies besonders in Branchen, die während der COVID-19-Pandemie Personal abgebaut hatten, wie etwa das Gastgewerbe.

Zunahme der erwerbsbedingten Austritte

Im Jahr 2022 konnten insgesamt 721 Fälle den Sozialhilfebezug durch die Aufnahme beziehungsweise Ausweitung einer Erwerbstätigkeit oder aufgrund einer verbesserten Lohnsituation beenden. Dies entspricht einem Anteil von 11 Prozent aller 2022 unterstützten Fälle und bedeutet eine Zunahme um 1 Prozent gegenüber 2021.

Die Zunahme der erwerbsbedingten Austritte war auch unter den Langzeitbeziehenden festzustellen. Die hohe Arbeitskräftenachfrage seit dem Ende der Pandemie hat nicht nur zu einer teilweisen Integration der Sozialhilfebeziehenden in den Arbeitsmarkt geführt, sondern auch die komplette Ablösung aus der Sozialhilfe begünstigt.

Deutliche regionale Unterschiede bei den Wohnkosten

2022 betrugen die von den St.Galler Sozialdiensten angerechneten Mietkosten für sozialhilfebeziehende Unterstützungseinheiten in Privathaushalten im Mittel 800 Franken pro Monat. Dieser tiefe Wert ist stark beeinflusst von der grossen Anzahl an Unterstützungseinheiten, die aus nur einer Person bestehen. Die Spanne der mittleren angerechneten Mietkosten reicht von 500 Franken für unterstützte Einzelpersonen in Mehrpersonenhaushalten bis zu 1358 Franken für Paare mit drei und mehr Kindern.

Je nach Region unterschiedliche Mietpreisniveaus wirken sich ebenfalls auf die Höhe der mittleren angerechneten Mietkosten aus: Sie reichen von 725 Franken im Wahlkreis Toggenburg bis 1035 Franken im Wahlkreis See-Gaster.

Höhere Wohndichte in Haushalten mit Sozialhilfebeziehenden

Bei Haushalten mit Sozialhilfebeziehenden liegt die mittlere Wohndichte, das heisst die Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner pro Zimmer einer Wohnung, mit einem Wert von 0,78 um 40 Prozent höher als in sämtlichen Privathaushalten im Kanton St.Gallen (Wohndichte 0,55).

Die mittlere Wohndichte ist vor allem in Wohnungen mit drei und mehr Zimmern bei Sozialhilfebeziehenden höher als in der Gesamtbevölkerung im Kanton St.Gallen. 2022 lebten im Kanton St.Gallen insgesamt 10 Prozent aller sozialhilfebeziehenden Unterstützungseinheiten in beengten Wohnverhältnissen (mehr als eine Person pro Zimmer). Bei den unterstützten Familien mit Kindern betraf dies 23 Prozent. Bei unterstützten Familien, die aus vier oder mehr Personen bestehen, sind beengte Wohnverhältnisse die Regel. Auch die Bestimmungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe sehen keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer für jedes Kind vor.

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