Die SRG löscht regelmässig Userkommentare, die ihr nicht passen. Doch wie entscheidet sie, was erlaubt ist und was nicht? Ein Jurist hat Einsicht in die interne Praxis verlangt und ist auf fragwürdige Kriterien und mangelnde Transparenz gestossen. Sein Kommentar.
Der 29. November 2022 war ein wegweisender Tag für die Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz. Am Bundesgericht in Lausanne fand mangels Einstimmigkeit der Richterinnen und Richter eine öffentliche Beratung in einem Fall statt, der sich um folgenden, von der SRF-Onlineredaktion gelöschten Instagram-Kommentar einer Leserin aus dem Kanton Schwyz im Zusammenhang mit der Abschaffung der kostenlosen Corona-Tests in Deutschland drehte: «Sollen sie nur auch in der Schweiz einführen. Ich muss weder in eine Bar, noch sonst etwas. Von mir aus kann ich auch auf der Strasse tanzen und meine Drinks selbst mixen, zudem benötige ich keine Ferien im Ausland. Bin bisher gut ohne irgend einen Test oder eine Impfung ausgekommen.»
Weder die SRG-Ombudsstelle noch die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) wollten sich mit dem Fall befassen und verwiesen auf ihre angebliche Unzuständigkeit. Die – notabene zu 81 Prozent durch staatliche Radio- und TV-Gebühren finanzierte – SRG bestritt, vertreten durch Anwältin und Titularprofessorin Isabelle Häner von der Wirtschaftskanzlei Bratschi, bei der Löschung privater Userkommentare überhaupt an die Grundrechte gebunden zu sein. Sie machte geltend, trotz ihrer Staatsnähe über gleich viel Freiheit zu verfügen wie jedes private Medium auch.
Keinen Anklang gefunden am Bundesgericht
Mit dieser Sichtweise fand es beim Bundesgericht keinen Anklang. Im Stimmenverhältnis 4 zu 1 urteilte die dafür zuständige II. öffentlich-rechtliche Abteilung, dass die SRG sehr wohl an die Grundrechte gebunden sei und private Userkommentare nicht einfach so aufgrund ihres privaten Hausrechts löschen dürfe. Daher handle es sich bei jeder Kommentarlöschung um einen sogenannten Realakt (staatliche Handlung ohne schriftliche Verfügung), der aufgrund der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie auf dem Rechtsweg überprüfbar sein müsse, um die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 16 BV) wirksam zu schützen.
Ombudsstelle und UBI seien damit sehr wohl zuständig, sich mit der SRF-seitigen Löschung einzelner User-Kommentare zu befassen und dafür zu sorgen, dass die Meinungsfreiheit Privater nicht grundlos beschränkt wird (BGE 149 I 2). In der Folge stellte die Ombudsstelle fest, dass die Löschung des vorerwähnten, offensichtlich harmlosen Kommentars zu Unrecht erfolgt ist.
Bereits vor jenem Leiturteil war die Aufschaltungs- und Löschungspraxis des SRF in Bezug auf Userkommentare immer wieder ein Zankapfel. Nicht nur der Autor dieses Beitrags, seinerzeit Mitglied des No-Billag-Initiativkomitees, stellte im Kontext der Unterschriftensammlung dafür und der Abstimmung über jene nationale Volksinitiative Löschungen von Kommentaren fest, welche die No-Billag-Initiative befürworteten.
Die Systemprüfungen der Netiquette
Dennoch: Im Jahre 2018 hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im Rahmen einer ersten Systemprüfung der Netiquette die SRG entlastet und ihr ein gutes Zeugnis ausgestellt. Einzig wurde angeregt, die Betroffenen aktiv über die Nichtaufschaltung ihres Kommentars zu informieren.
In Covid-Zeiten häuften sich die Beanstandungen von Privatpersonen in Bezug auf die SRF-Kommentarlöschungspraxis jedoch wieder, was das Bakom zu einer neuen Systemprüfung der Netiquette veranlasste, die mit Bericht vom 7. Juni 2022 abgeschlossen wurde. Dabei richtete das Bakom einige Empfehlungen an die SRG: Noch immer – will heissen, auch vier Jahre später – wurde kritisiert, dass die betroffenen privaten User nicht automatisch über die Löschung oder Nichtaufschaltung ihres Kommentars informiert würden.
Dies solle automatisch und ohne aktive Nachfrage der Betroffenen erfolgen. Zumindest auf Nachfrage hin sei zudem der geltend gemachte Regelverstoss zu nennen, damit die Kommentarschreiber nachvollziehen könnten, was zur Löschung beziehungsweise Nichtaufschaltung geführt habe. Schliesslich seien im Falle einer Accountsperrung diese wie auch deren voraussichtliche Dauer den betroffenen Userinnen und Usern mitzuteilen.
«Was SRF nicht gefällt, wird direkt gelöscht»
Die Bakom-Untersuchung blieb damit weitgehend auf formeller Compliance-Ebene. Während der Umgang von SRF mit seinem kommentierenden Publikum beziehungsweise die mangelhafte Transparenz in der Kommunikation durchaus kritisiert wurden, war die Kommentarlöschungspraxis auf inhaltlicher Ebene höchstens am Rande ein Thema, obschon im Prüfungsbericht sehr wohl erwähnt wurde, dass von Privaten regelmässig beanstandet wurde, dass der Redaktionsmeinung widersprechende Kommentare nicht veröffentlicht würden. Unter dem Titel «Was SRF nicht gefällt, wird direkt gelöscht» hat denn auch die Zürcher Anwältin Silja Meyer, erfolgreiche Vertreterin der betroffenen Schwyzerin in BGE 149 I 2, in diesem Medium einen Beitrag veröffentlicht.
All dies ist grundsätzlich nichts, was man nicht auch durch aktives Recherchieren öffentlich zugänglicher Informationen herausfinden könnte. Der Autor wollte es indes genauer wissen und tat, was Medienschaffende immer wieder –aber bisweilen zu selten – tun: Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) verlangte er vom Bakom Einsicht in diverse Beanstandungen von Privatpersonen wie auch die Korrespondenz zwischen SRG/SRF und Bakom. Die so erhaltenen Dokumente sind sehr interessant. Dies umso mehr, als sich einige Betroffene nicht nur die Mühe gemacht haben, sich über Nichtaufschaltung oder Löschung ihrer eigenen Kommentare zu beschweren, sondern zugleich darzulegen, welche Kommentare im Gegenzug von SRF offenbar ohne weiteres publiziert wurden.
Beispiele nicht aufgeschalteter Kommentare
Gelöscht oder nicht aufgeschaltet wurden beispielsweise die folgenden beiden Kommentare: «Als politisch aktive Frau bin ich den Männern und Frauen dankbar, die das Frauenstimmrecht vor 50 Jahren ermöglichten. Dass in unserer heutigen Zeit nun aber zunehmend Keile zwischen die Geschlechter, zwischen die Hautfarben, zwischen Impfwillige und Nichtimpfwillige, zwischen Stadt und Land usw. getrieben werden, indem die einen gegen die anderen ausgespielt werden, ist besorgniserregend. Das Frauenrütli ist ein weiteres Bsp. für diese bedrohliche Entwicklung Richtung Apartheid-Gesellschaft.»
Und: «Nicht 3G-zertifiziert zu sein, hat auch seine Vorteile, dann hat man mehr Zeit zum Lesen, z.B. Le Bon, Psychologie der Massen; Wagenknecht, Die Selbstgerechten; Richter, Damals war es Friedrich; Guggenbühl, die vergessene Klugheit – Wie Normen uns am Denken hindern; Vinke, Das kurze Leben der Sophie Scholl; Röpke, Jenseits von Angebot und Nachfrage; Spitzer, Die Smartphone-Epidemie. Alles Offenbarungen!» Erinnert sei auch an den eingangs erwähnten Kommentar, der dem bundesgerichtlichen Leitentscheid zu SRF-Kommentarlöschungen zugrunde lag.
«mir bleibt die spucke weg, und das als geimpfter freier schweizerbürger» [sic]
Von SRF zugelassen wurden hingegen folgende Kommentare: «mir bleibt die spucke weg, und das als geimpfter freier schweizerbürger. lieber werfe ich das geld in einen fluss als ungeimpfte trötzeler zu finanzieren.»
Ebenso: «Im Spital und Altersheim arbeiten, den Sozial ist Wichtig. Gleichzeitig Sich weder gegen Grippe noch Corona impfen lassen. Das weder Grippe noch Corona die Pfleger/innen und Krankenschwestern tötet ist klar. Es geht ja auch nicht um Sie, sondern ihre Bewohner/innen und Pflegebedürftigen die sowieso schon geschwächte Immunsysteme haben. Die werden so von ungeimpften ‚Fachkräften‘ getötet.»
Oder auch: «SVP = Schwurblerische Volks Partei. Mit freundlichen Grüssen» Dies stellt nur eine untergeordnete Auswahl des vollständigen Datenmaterials dar. Es zeigt aber bereits eine klare Tendenz: Nämlich jene, dass bei nichtmainstreamkonformen Positionen die Schwelle zur Löschung oder Nichtaufschaltung viel tiefer ist, während auf der anderen Seite polemische Kommentare mit Rechtschreibfehlern problemlos aufgeschaltet werden. Selbst wenn man also Kommentarlöschungen – Fälle zivil- oder strafrechtlich relevanter Inhalte selbstredend vorbehalten – nicht grundsätzlich kritisch gegenüberstehen sollte: Weltanschauliche Neutralität sieht gewiss anders aus.
Irritierende Nachricht an Kommentarschreiber
Besonders aussagekräftig und zugleich irritierend ist sodann der Auszug aus einer Nachricht des SRF-Kundendienstes an einen Kommentarschreiber, der sich über die Löschung seiner Kommentare im Kontext der Klimadebatte beschwert hatte: «Eike-Klima gilt in weiten Kreisen als nicht wissenschaftliche Vereinigung. In ihrem Beirat sitzen wenige Klimaforscher, die meisten Mitglieder des Beirats sind pensioniert, so wie auch Prof. W. Kirstein. D.h. sie nehmen nicht mehr am wissenschaftlichen Prozess teil, in dem Erkenntnisse veröffentlicht werden und diese Veröffentlichungen durch Fachkollegen geprüft. Die Positionen, die Eike vertritt, widersprechen in vielen Punkten den Berichten des Weltklimarats und wissenschaftlichen Publikationen. Der Weltklimarat ist anerkanntermassen wissenschaftlich sehr breit abgestützt und arbeitet im Auftrag sämtlicher Regierungen, die auch seine Berichte prüfen und billigen. Fehler können in diesen Berichten trotzdem enthalten sein, aber die wichtigen Erkenntnisse sind breit anerkannt. Da die Eike-Positionen diesen Erkenntnissen grösstenteils widersprechen, sind sie als fragwürdig einzustufen.»
Nach der Lektüre solcher Zeilen muss man zuerst einmal tief durchatmen. Wer von staatlichen Behörden Aufträge erhält, ist also eine Autorität und folglich wissenschaftlich. Wer den im Auftrag von Regierungen ermittelten Erkenntnissen widerspricht, ergo unwissenschaftlich. Und wer das Pensionsalter erreicht hat und sich damit frei von finanziellen Abhängigkeiten, mithin unabhängig äussern kann, dem muss es fast schon an der geistigen Urteilsfähigkeit fehlen. Soviel zur Definition sogenannter Fakenews. Das Falsifikationsprinzip und eine wissenschaftliche Diskurskultur werden dadurch grosszügig über Bord geworfen.
Das Positive an der Sache
Positiv hervorzuheben ist aber, dass nicht nur das Bundesgericht mit seinem Leiturteil, sondern auch das Bakom – im Hintergrund – auf Anpassungen seitens SRF hingewirkt hat. Nachdem die Aufsichtsbehörde nämlich feststellen musste, dass auch nach mehreren Jahren und mehrfachen Hinweisen SRF noch immer keine automatische Mitteilung für das Nichtaufschalten eines Onlinekommentars generieren konnte oder wollte (SRF verwies jedenfalls auf bislang fehlende technische Möglichkeiten), änderte es seinen Tonfall und trat forscher gegenüber dem Staatssender auf.
So schrieb der Bakom-Medienjurist Samuel Mumenthaler, im Übrigen seinerzeit der erste Schlagzeuger der Mundartband Züri West, in einer E-Mail vom 30. Dezember 2022 zur Thematik der fehlenden automatischen Benachrichtigung über Nichtaufschaltung oder Löschung von Userkommentaren Folgendes: «Vielen Dank für diese fristgerechte Rückmeldung. Im Sinne einer Übergangslösung bis Mitte Februar 2023 scheint uns das vorgeschlagene Vorgehen vertretbar.» Und: «Falls in begründeten Fällen auf eine weitere Kommunikation [gemeint: mit privaten Usern] verzichtet wird, ist auf die Möglichkeit einer Beanstandung bei der Ombudsstelle hinzuweisen. Dies sollte unseres Erachtens auch bei Fragen erfolgen, wo ein Austausch zu Begründung einer Kommentar-Nichtaufschaltung/Löschung erfolgt.»
Steter Tropfen höhlt den Stein
Daraus erhellt auch, dass das eingangs erwähnte Urteil des Bundesgerichts bereits einen Monat später unmittelbare Auswirkungen auf die Aufsichtstätigkeit des Bakom hatte, womit feststeht, dass der Einsatz für Freiheit und Grundrechte vor den Gerichten wichtig bleibt. Denn auch wenn die Mühlen der Justiz bisweilen langsam mahlen, höhlt steter Tropfen den Stein.
So hat SRF im Februar 2023 erstmals eine automatische Benachrichtigung der Betroffenen bei Nichtaufschaltung ihres Kommentars eingeführt. Ende Juni 2023 hiess die UBI (Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen des Bundes) sodann erstmals, nachdem das Bundesgericht diese für zuständig erklärt hatte, die Beschwerde einer Privatperson gut, die sich über selektive Kommentarlöschungen durch SRF in diversen politischen Themenbereichen beschwert hatte.
All dies sind positive Zeichen. Ob dasselbe auch für den seit Herbst 2023 neu erfolgten unterstützenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Kommentarlöschungen auf Social Media gilt, wird sich zeigen. Wie Andrea Vogel von der SRF-Medienstelle mitteilt, wird aktuell das Tool Conversar eingesetzt, das die Kommentare auf eine durch SRF erstellte «Bibliothek an Schlagwörtern» prüft und entsprechende Verdachtsfälle meldet. Die Schlagwörter werden dabei manuell hinzugefügt und die Liste laufend angepasst. «Kommentare werden dabei nicht automatisch gelöscht, sondern landen zur Prüfung bei uns. Wir müssen diese dann manuell ablehnen oder annehmen», so Vogel. Der Inhalt der Liste bzw. die seitens SRF konkret definierten Schlagworte sind hingegen nicht bekannt.
Transparenzhinweis: Der Autor war Mitglied des Initiativkomitees der No-Billag-Initiative.
(Bild: Depositphotos.com)
MLaw Artur Terekhov ist selbstständiger Rechtsvertreter in Oberengstringen ZH.
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