So umstritten Energydrinks auch sind: Bereits jüngere Kinder können sie legal kaufen. In Niederbüren war die Nachfrage so gross, dass die Volg-Filiale kurzerhand die Alterslimite erhöht hat. Volg Schweiz weiss davon nichts.
Sie schmecken wie flüssige Gummibärchen, enthalten haufenweise Zucker und auch Koffein: Energydrinks stehen bei Jugendlichen hoch im Kurs. Und anscheinend nicht nur bei diesen, wie ein Fall aus Niederbüren zeigt.
Bereits jüngere Kinder plagt offensichtlich das Verlangen nach den koffeinhaltigen Industriezuckerbomben. In der Gemeinde Niederbüren hat die Nachfrage kontinuierlich zugenommen – und zwar so stark, dass die Verantwortlichen der kleinen Verkaufsfiliale von Volg zuletzt Mühe hatten, die Regale aufzufüllen. Die Drinks mussten kartonweise nachbestellt werden, und das innerhalb weniger Tage. So fasst es eine Mutter zusammen, die mit ihrer Familie in Niederbüren wohnt.
Nur noch ab 14 Jahren
Die Verkaufsleitung hat inzwischen reagiert und gibt die Getränke nur noch an Jugendliche ab 14 Jahren heraus. Damit weicht sie anscheinend vom firmenüblichen Volg-Kurs ab, wie eine Anfrage von «Die Ostschweiz» bei der zentralen Volg-Medienstelle in Winterthur zeigt.
«Bei Volg gibt es keine Altersbeschränkungen beim Verkauf von Energydrinks, und wir planen zum jetzigen Zeitpunkt nicht, eine solche Beschränkung einzuführen», heisst es. Volg halte sich an die gesetzlichen Vorgaben, wonach bei Getränken mit erhöhtem Koffeingehalt deklariert werden muss, dass die Konsumation für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen sei. Auf Rückfragen gab es bisher keine Antwort.
Spar handhabt es anders
Anders handhabt es Spar. Dort wurde im Jahr 2019 eine entsprechende Altersbeschränkung für Energydrinks eingeführt. Und daran hält man weiterhin fest, wie eine Anfrage bestätigt. «Die Altersbeschränkung von 14 Jahren besteht weiterhin. Daran hat sich nichts geändert», sagt Spar-Mediensprecherin Silvia Manser.
Fachpersonen warnen in regelmässigen Abständen davor, Energydrinks an Kinder und Jugendliche abzugeben. Die Getränke sind aufgrund ihres erhöhten Zucker- und Koffeingehalts nicht für jüngeres Publikum geeignet, Spätfolgen können nicht ausgeschlossen werden. Dennoch gibt es in der Schweiz kein Gesetz, das Detailhändler daran hindert, Energydrinks auch an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.
Coop und Migros kennen kein Mindestalter
Coop und Migros halten sich beim Verkauf von Getränken «an die gesetzlichen Vorgaben». «Beim Erwerb von alkoholfreien Getränken sieht der Gesetzgeber kein Mindestalter vor. Daran orientieren wir uns», sagt Coop-Mediensprecher Caspar Frey.
Und auch die Migros Ostschweiz halte sich an die in der Schweiz geltenden Bestimmungen für den Verkauf von Produkten aller Art an ihre Kundinnen und Kunden. Dazu Andreas Bühler, Leiter Unternehmenskommunikation: «Dies gilt auch für den Verkauf von Energydrinks.»
Bild: depositphotos
Manuela Bruhin (*1984) ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.