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Entscheid des Kreisgerichts

St.Galler SVP-Regierungsratsanwärter Hartmann in erster Instanz von Amtsmissbrauchsvorwurf entlastet: «Ein Erfolg für das Kollegialitätsprinzip»

Er soll eine rechtswidrige Verfügung unterschrieben haben, so der Vorwurf. Nun spricht das Kreisgericht Werdenberg-Sargans den St.Galler SVP-Regierungsratskandidaten Christof Hartmann frei. Die Gegenseite wird sich damit wohl nicht zufriedengeben.

Odilia Hiller am 22. Januar 2024

Dieser Artikel wurde zuletzt um 12.30 Uhr aktualisiert und ergänzt.

Der St.Galler SVP-Politiker Christof Hartmann wird beschuldigt, im Jahr 2015 seine damalige Funktion als Gemeindevizepräsident von Walenstadt ausgenutzt zu haben, um die Mauer eines Bewohners zu schützen - trotz gegenteiliger Entscheide der Justizbehörden . Nun liegt das Urteil in dem Fall vor. Der Ausgang wurde mit Interesse erwartet, denn Hartmann befindet sich im Wahlkampf um einen Platz in der St.Galler Regierung.

Heute Montagvormittag hat das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland Christof Hartmann entlastet. Der St.Galler SVP-Kantonsrat und langjährige Präsident der Finanzkommission war wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angeklagt.

Die ewige Mauer

Er soll diesen gemäss der Anklage im Jahr 2015 in seiner damaligen Rolle als Gemeindevizepräsident von Walenstadt begangen haben – mit einer Verfügung, die Hartmann als stellvertretender Gemeindepräsident unterschrieben hatte. Das Onlineportal «Watson» hat den Fall vor Weihnachten publik gemacht.

Das von Hartmann unterschriebene Dokument bestätigte demnach den Beschluss des Gemeinderats, eine Mauer in ihrem ursprünglichen Zustand zu lassen. Dabei war sie zu hoch und ragte bis zu 40 Zentimeter in das Grundstück der Familie Ghaemmaghami, die nun rechtlich gegen Hartmann vorgeht. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht hatten die Rechtmässigkeit der Mauer bezweifelt, die 1998 errichtet wurde und seither Anlass für einen komplizierten Rechtsstreit ist.

Die Familie Ghaemmaghami, die sich vor Gericht selbst vertrat, warf Hartmann vor, absichtlich eine «krass willkürliche Verfügung» unterschrieben zu haben. Hartmann hingegen behauptet, er habe nur einen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates abgesegnet.

Die Verhandlung fand in der vergangenen Woche im Theoriesaal der Feuerwehr Mels statt. Im Prozess erklärte Hartmann, er sei sich «keiner Schuld bewusst». Er sei «auch heute noch überzeugt, richtig gehandelt zu haben».

So reagiert Hartmann

In einer schriftlichen Stellungnahme teilt Christof Hartmann heute Montag mit, dass er und sein Anwalt das Urteil mit Genugtuung aufgenommen hätten. «Ich war mir nie einer Schuld bewusst. Deshalb ist der Freispruch für mich keine Überraschung. Trotzdem bin ich dankbar, dass jetzt Klarheit herrscht», so Christof Hartmann nach der mündlichen Verkündung des Freispruchs. Er habe immer volles Vertrauen in den Schweizer Rechtsstaat gehabt und sei nun dankbar, dass die Vorwürfe vom Tisch seien.

Den Freispruch betrachtet Christof Hartmann laut Mitteilung nicht nur als Erfolg für sich, sondern vor allem für das «gelebte Kollegialitätsprinzip der Gemeindebehörden». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Gegenseite hat gemäss «St.Galler Tagblatt» bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Die St.Galler Gesamterneuerungswahlen für Regierung und Kantonsrat finden am Sonntag, 3. März 2024 statt. Für die SVP, die den freiwerdenden Sitz ihres Regierungsrats Stefan Kölliker verteidigt und den ebenfalls freiwerdenden SP-Sitz von Fredy Fässler mit einer Doppelkandidatur angreift, sind Christopf Hartmann sowie die ehemalige Kantonsärztin Danuta Zemp im Rennen.

SVP Kanton St.Gallen erfreut

Die SVP des Kantons St.Gallen nimmt in einer Mitteilung von heute Montagmittag ebenfalls «mit Genugtuung» zur Kenntnis, dass das «erwartete Urteil» eines Freispruchs nun eingetroffen sei und«damit mögliche Bedenken zur Regierungskandidatur von Christof Hartmann aus dem Weg geräumt» würden. Das Urteil bestätige die «Haltlosigkeit der Vorwürfe» gegenüber Christof Hartmann, die in den letzten Wochen auch zahlreiche Medien «teilweise unhinterfragt» wiedergegeben hätten. Die SVP weist darauf hin, dass «gemäss dem Urteil der Richterin sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand für einen Amtsmissbrauch» fehle.

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Autor/in
Odilia Hiller

Odilia Hiller aus St.Gallen war von August 2023 bis Juli 2024 Co-Chefredaktorin von «Die Ostschweiz». Frühere berufliche Stationen: St.Galler Tagblatt, NZZ, Universität St.Gallen.

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