Aktuell sammelt ein überparteiliches Komitee Unterschriften gegen das neue Medienförderungspaket für Post, Radio und Fernsehen sowie neu auch Online-Medien. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag für die Medienfreiheit. Eine Auslegeordnung.
Was schon lange geplant war, wurde nun im Juni in der Sommersession beschlossen: das grosse Medienförderungspaket, welches die öffentlichen Mittel für Mediensubventionen einmal mehr aufstocken will. Die verabschiedete Gesetzesnovelle sieht Änderungen des Postgesetzes (PG) sowie des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) vor. Zudem soll erstmals ein Bundesgesetz über die Förderung von Onlinemedien geschaffen werden (BFOM). Hiergegen hat ein breites, überparteiliches Komitee mit liberaler Gesinnung das Referendum ergriffen. Diesem gehören unter anderem der FDP-Altnationalrat und Medienunternehmer Peter Weigelt oder der ehemalige Weltwoche-Journalist Philipp Gut an. Worum geht es bei der Gesetzesvorlage überhaupt und warum kommt Kritik gerade auch aus (freiheitlichen) Medienkreisen?
Die Änderung des Postgesetzes zielt primär auf Frühzustellermässigungen ab, welche künftig für die Verteilung von Printmedien durch die Post gewährt werden sollen (Art. 19a ff. nPG). Der ohnehin staatlich beherrschte Betrieb Post wäre also zu Tarifermässigungen bei der Zustellung gewisser Sendungen verpflichtet. Da hierdurch nicht im eigentlichen Sinn in die freie Marktwirtschaft eingegriffen würde, könnte man dies eigentlich noch akzeptieren. Im Radio- und Fernsehbereich soll zudem die finanzielle Unterstützung von Nachrichtenagenturen und Agenturen für audiovisuelle Inhalte eingeführt werden (Art. 76b nRTVG). Als ob der aktuelle Journalismus nicht schon zu sehr aus einem „Copy Paste“ von Agenturmeldungen und zu wenig eigenständigen Recherchen bestünde, soll jener qualitätssenkende Medienbereich noch mit Staatsgeldern beglückt werden. Höchst fraglich, ob dies im Interesse jener Kreise ist, die argumentieren, Medienförderung sei deswegen (angebliche) Staatsaufgabe, um eine Trivialisierung des Journalismus auf Trump-oder-Berlusconi-Niveau zu verhindern.
Vollends ein absurdes Novum ist aber die vollständige Neueinführung einer Förderung von Online-Medien. Obschon diese sicher nicht unter der Digitalisierung leiden, sondern eher Auftrieb erhalten, erachtet das Bundesparlament offenbar auch jene Medien als derart arm und schutzwürdig, dass jene mit jährlich 30 Mio. CHF unterstützt werden sollen (Art. 4 nBFOM), wobei tückischerweise Online-Medien, welche nicht durch Abos oder private Gönnerbeiträge finanziert werden (eigentliche Gratismedien), keine Unterstützung erhielten (Art. 1 Abs. 2 lit. a nBFOM). Wer sich also als freier Unternehmer auf andere, innovativere Weise zu finanzieren weiss (nicht nur Werbung), ginge auch künftig leer aus.
Dabei ist festzuhalten, dass auch die geplante Förderung der Online-Medien durch eine Erhöhung der eigentlich für Radio und Fernsehen vorgesehenen Serafe-Haushaltabgabe finanziert werden soll (Art. 68 Abs. 1 lit. h nRTVG). Dies würde den bereits heute verfassungswidrigen Zustand, wonach für die Erhebung jener gegenleistungslos geschuldeter Mediensteuer eine Verfassungskompetenz fehlt (so auch die Rechtsprofessoren Hettich und Wiederkehr), noch vergrössern. Denn noch weniger könnte man sodann von einer Nutzungsabgabe reden; vielmehr würde einmal mehr jeder unabhängig von seinem individuellen Medienkonsum dazu gezwungen, nicht lebenswichtige Medienangebote gegenleistungslos mitzufinanzieren.
Ergo erfolgt der neue Ausbau der Medienförderung nicht nur ohne wirtschaftliche Not der Betroffenen und setzt an völlig falschen Orten an; er ist mit Blick auf die Erhöhung der RTVG-Haushaltsabgabe auch teilweise verfassungswidrig. Weitaus schlimmer aber ist – dessen ungeachtet – aus einer freiheitlichen Sicht generell, mit welcher Selbstverständlichkeit breite Kreise Medienförderung ohne Weiteres zur Staatsaufgabe erklären. Dabei sollte nicht nur infolge historischer Erfahrungen (z.B. UDSSR) klar sein, dass eine zu enge Verflechtung von Staat und Medien gefährlich für die Individualfreiheit ist. Möge die aktuelle Covid-Zeit mit der einseitigen SRF-Berichterstattung einigen die Augen öffnen – und dem Referendum nützen.
MLaw Artur Terekhov ist selbstständiger Rechtsvertreter in Oberengstringen ZH.
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