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Klipp & Klar

Mit Unterstützung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Subventionierte Medienprodukte sollten mit einem Hinweis auf die Abhängigkeit von Staatsgeldern versehen werden. Vergleichbar mit dem Labeling von staatlich geförderten Kulturprojekten im Kanton St.Gallen. Wer Transparenz fordert, sollte selbst transparent sein.

Kurt Weigelt am 19. Juli 2021

Der Kanton St.Gallen fördert jedes Jahr kulturelle Institutionen mit Beiträgen von rund 25 Millionen Franken. Weitere knapp 7 Millionen Franken kommen aus dem Lotteriefonds. Die staatlichen Subventionen sind an klare Vorgaben gebunden. Dazu gehört, dass beispielsweise auf Plakaten die staatliche Unterstützung zum Ausdruck zu bringen ist.

Die Details zum Labeling von Kulturprojekten finden sich auf der Webseite des Amtes für Kultur. Diese hält fest, dass der Kanton St.Gallen als Institution der Kulturförderung und nicht als Sponsor genannt werden will. Geregelt ist auch das Wording. Vorgeschlagen wird: «Mit Unterstützung Kulturförderung Kanton St.Gallen». Alternativ ist ebenfalls akzeptiert: «Dank an Kulturförderung Kanton St.Gallen». Vorgeschrieben ist weiter die Grösse des Logos und dessen Hintergrund.

Das Amt für Kultur hält sich an die goldene Regel erfolgreicher Öffentlichkeitsarbeit: «Tu Gutes und rede darüber». Der Hinweis auf die staatliche Unterstützung entspricht aber auch der Forderung nach Transparenz. Abhängigkeiten sollten sichtbar sein. So wenigstens die immer wieder vorgetragene politische Forderung.

Bleibt die Frage, weshalb sich die Bereitschaft zur Transparenz auf die vergleichsweise bescheidene kantonale Kulturförderung beschränkt. Weit einflussreicher sind staatliche Subventionen auf Bundesebene. Im Jahre 2019 richtete der Bund Subventionen in der Höhe von 42 Milliarden Franken aus. Damit erreichen diese einen Anteil von 59 Prozent der jährlichen Bundesausgaben.

Knapp die Hälfte der Mittel entfallen auf den Bereich Soziale Wohlfahrt. Hier geht es um die ganz grossen Beträge. Zu den Nutzniessern staatlicher Gelder gehören aber auch zahlreiche private Veranstalter und Unternehmen. So erhalten beispielsweise die nationalen Sportverbände rund 41 Millionen Franken. Eine Verfünffachung innerhalb von zehn Jahren. Für die Filmförderung gibt es 30 Millionen. Bemerkenswert auch die unendliche Phantasie bei der Erfindung von Subventionstatbeständen für die Landwirtschaft.

Die hohle Hand machen aber nicht nur Sportverbände, Filmschaffende und Landwirte. Zu den Hilfsbedürftigen gehören auch private Medienkonzerne, die zu einem wichtigen Teil von schwerreichen Verlegerfamilien gehalten werden. Bereits heute erhalten sie rund 80 Millionen Franken aus den von der Serafe AG eingezogenen Zwangsgebühren für Radio und Fernsehen. Weitere 50 Millionen Franken fliessen als Subvention für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften an die Post. Dies alles ist aber nicht genug. Das Parlament hat die Klagen der Verleger von der traurigen Gestalt erhört und will die Mediensubventionen jedes Jahr um weitere 125 Millionen Franken erhöhen.

Zum Glück ist noch nicht aller Tage Abend. Das Referendum gegen die Mediensubventionen ist lanciert. Ganz unabhängig davon scheint es aber als eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass vergleichbar mit der Kulturförderung im Kanton St.Gallen künftig auch die subventionierte mediale Berichterstattung mit einem Hinweis auf die Abhängigkeit von Staatsgeldern versehen wird. Korrekt wäre es beispielsweise, den Titel des Tagblatts oder das TVO-Logo wie folgt zu ergänzen: «Mit Unterstützung der Schweizerischen Eidgenossenschaft». Angesichts der besonderen Nähe der SP-Bundesräte zu einzelnen Medienhäusern könnte man sich aber auch vorstellen, Corona-Artikel im Blick und im Tagesanzeiger mit dem Satz einzuleiten: «Dank an die Bundesräte Sommaruga und Berset».

Die Klage von der gekauften Demokratie gehört zu den Dauerbrennern unserer Medienschaffenden. Immer wieder kritisiert man den Einfluss von Spenden auf die politische Willensbildung. So gesehen ist die Forderung nach einem korrekten Labeling von subventionierten Medienprodukten nicht mehr als konsequent. Wer Transparenz fordert, sollte selbst transparent sein.

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Autor/in
Kurt Weigelt

Kurt Weigelt, geboren 1955 in St. Gallen, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Seine Dissertation verfasste er zu den Möglichkeiten einer staatlichen Parteienfinanzierung. Einzelhandels-Unternehmer und von 2007 bis 2018 Direktor der IHK St.Gallen-Appenzell. Für Kurt Weigelt ist die Forderung nach Entstaatlichung die Antwort auf die politischen Herausforderungen der digitalen Gesellschaft.

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