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Nun kommt Bewilligungsverfahren

E-Trottinett: Stadt St.Gallen zieht ein durchzogenes Fazit

Mit einem Pilotprojekt sammelte die Stadt St.Gallen im Jahr 2019 Erfahrungen im Umgang mit E-Trottinetten im Selbstverleih. Nun zieht sie Bilanz. Es gibt positive und negative Aspekte. Nun soll ein Bewilligungsverfahren durchgeführt und Rahmenbedingungen eingeführt werden.

Die Ostschweiz am 04. März 2020

Die Auswertung zeige laut einer Mitteilung der Stadtkanzlei einerseits, dass die Fahrzeuge rege genutzt wurden, andererseits habe es auch Herausforderungen bezüglich Parkierung und Verkehrssicherheit gegeben. Der Stadtrat hat nun entschieden, ein Bewilligungsverfahren durchzuführen und den Schwierigkeiten mit entsprechenden Rahmenbedingungen entgegenzuwirken.

Um Erfahrungen hinsichtlich dem Nutzen sowie der Akzeptanz und des Umgangs mit E-Trottinetten im Selbstverleih zu sammeln, hatte die Stadt St.Gallen Ende Juli einen dreimonatigen Pilotbetrieb mit 100 Fahrzeugen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h des Anbieters Voi bewilligt. Das Pilotprojekt endete am 3. November 2019 und wurde in den letzten Monaten ausgewertet. In der Evaluation hat die Stadt Daten des Anbieters, Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie Feedbacks diverser Verbände und Organisationen berücksichtigt.

Resultate der Auswertung

Gemäss Auswertung des Anbieters Voi wurden 38'500 Fahrten verzeichnet. Durchschnittlich wurden pro Tag und pro Fahrzeug 3.7 Fahrten mit einer mittleren Dauer von knapp 10 Minuten zurückgelegt. Die Nutzenden verwendeten die E-Trottinette sowohl in der Freizeit als auch zum täglichen Pendeln. «Insgesamt fallen die Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie die Umfrage bei verschiedenen Organisationen zum E-Trottinette-Selbstverleihsystem weder klar positiv noch klar negativ aus», heisst es weiter.

Während der Pilotphase zeigte sich, dass die Bedienung der E-Trottinette einfach ist und sie Nutzende je nach Strecke schneller zum Ziel führen als andere Verkehrsmittel. Weiter werden die E-Trottinette als eine Ergänzung des städtischen Mobilitätsangebots wahrgenommen. Sie eignen sich auch für Fahrten auf der letzten Meile, von der Bus- oder Bahn-Haltestelle zur Haustür oder an Orten mit einer suboptimalen ÖV-Erschliessung. Weiter gelten die E-Trottinette als ein modernes und trendiges Fortbewegungsmittel.

Es wurden aber auch Probleme bei der Sicherheit infolge widerrechtlichem Befahren des Trottoirs sowie beim Abstellen der Fahrzeuge festgestellt. Zudem ist der positive Nutzen aus ökologischer Sicht gemäss heutiger Erkenntnisse fraglich, da vor allem Fahrten mit dem öffentlichen Verkehr und dem Velo sowie Fusswege ersetzt werden. Weitere negative Aspekte sind die geringe Lebenszeit der Fahrzeuge sowie die Sammel- und Verteillogistik, welche die Umwelt zusätzlich belasten.

Ausschreibung Bewilligungsverfahren

Die Stadt St.Gallen beurteilt die Nutzung des öffentlichen Grundes für kommerzielle Verleihsysteme, wie auch solche mit E-Trottinetten, als gesteigerten Gemeingebrauch. Somit untersteht diese Nutzung einer Bewilligungspflicht. Der Stadtrat hat entschieden, E-Trottinette weiterhin zuzulassen, dazu aber ein Bewilligungsverfahren durchzuführen und den aus der Evaluation resultierenden negativen Effekten mit entsprechenden Rahmenbedingungen entgegenzuwirken. Die öffentliche Publikation erfolgt voraussichtlich Ende März 2020. Anschliessend können sich interessierte Anbieter für eine Bewilligung bewerben.

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