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«Corona-Splitter» (20)

Entscheidungen bedingen Informationen – aber bekommen wir die auch?

Wer Zustimmung zu etwas erwartet, muss alle Karten auf den Tisch legen über die Auswirkungen. Nur so kommt eine Entscheidung zustande, die auf Informationen basiert. Aber geschah das damals beim Epidemiegesetz – und ist es jetzt vor dem 13. Juni der Fall? Die neuesten «Corona-Splitter».

Rainer Fischbacher am 28. Mai 2021

Informed consent: The process by which a patient learns about and understands the purpose, benefits, and potential risks of a medical or surgical intervention, including clinical trials, and then agrees to receive the treatment or participate in the trial.

Wir sind alle Patienten unserer Regierung, und sie behandelt uns mit Lockdown.

Was für uns Ärzte jedoch selbstverständlich ist, nämlich die Notwendigkeit zu erklären und mögliche Risiken und Nebenwirkungen offen zu kommunizieren, (informed consent) ist für die Regierung Tabu. Jeder, der wie ich offen informieren wollte, damit die Stimmbürger einen «informed consent» an der Urne abgeben können, wurde 2020 hierfür noch als verantwortungsloser Gefährder der Allgemeinheit gebrandmarkt.

Wir haben ein Pandemiegesetz, das wir 2012 als Stimmbürger angenommen haben.

Wie hätte eine offene Information von Seiten der Regierung aussehen müssen, damit wir behaupten können, 2012 habe das Schweizer Stimmvolk einen «informed consent» zum Pandemiegesetz gegeben?

Zum Beispiel so:

«Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger,

seit der Jahrtausendwende werden Spitäler zu gewinnbringenden Aktiengesellschaften umgewandelt. Dadurch können sie keine Reservekapazitäten mehr bereitstellen, die wir in Pandemie-Zeiten benötigen.

Damit es bei Pandemien also nicht zu einer Überlastung der Spitäler kommt, wird im neuen Pandemiegesetz geregelt, dass Notgesetze erlassen werden können, die der Regierung die Kompetenz geben, Sie bei Bedarf einzusperren, damit die Spitäler nicht überlastet werden. Wir nennen das Lockdown. Und er ist alternativlos. Gut, man könnte die Spitäler wieder verpflichten, Reserven in Form von zusätzlichen Intensiv-Pflege-Betten zu halten. Aber das würde zu viel kosten. 100 Millionen pro Jahr Minimum.

Und ein Lockdown ist für 140 Milliarden zu haben. Es ist eine Kopfrechnung: Nach nur 1400 Jahren mit je 100 Millionen zusätzlichen Auslagen für die Spitalreserven wären die 140 Milliarden Lockdownkosten auch weg.

Da ist es doch besser, Lockdown zu machen, als Geld für die nächsten 1400 Jahre zu haben, um die Spitäler mit den nötigen Mitteln auszurüsten für eine Pandemie.»

Soweit die offene Information, die wir 2012 gerne gehabt hätten…

Wenn die Schweizerische Bevölkerung 2012 hierzu Ja gesagt hätte, dann wäre es ein «informed consent» zum Pandemiegesetz gewesen.

Ich weiss, ich bin ein wenig unfair: wer konnte denn ahnen, welche immensen Kosten auf uns zukommen? Die arme Regierung kann doch auch nicht hellsehen! Aber seien wir ehrlich: Hat irgend jemand gedacht, ein Lockdown sei eine low-budget-Angelegenheit? Hat irgend jemand gedacht, eine Pandemie sei ohne Spitalreserven zu meistern?

Natürlich haben wir einen «un-informed consent» gegeben und es droht, dass das Referendum gegen das COVID-19-Gesetz ebenfalls an einem un-informed consent scheitert.

Dazu mehr im nächsten Splitter.

Ceterum censeo:

Die Schweiz ist das einzige Land weltweit, das über die COVID-Gesetzgebung selber abstimmen darf.

Am 13. Juni ist es soweit. Und glauben Sie nicht den Fehlinformationen, dass ohne COVID-Gesetz keine Hilfe an Notleidende mehr möglich sei: Hilfe ist immer möglich, und das Chaos können wir bewältigen. Auch mit Demokratie.

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Autor/in
Rainer Fischbacher

Rainer Fischbacher ist Arzt in Herisau und ehemaliger Ausserrhoder Kantonsarzt.

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